Förderung Musik

Klänge
und Töne faszinieren und entführen in einen eigenen Kosmos. Um die freie und
innovative Musikszene zu unterstützen, hat die Stadt Ulm im Jahr 2013 die
Fördersparte Musik eingerichtet. Für die Förderung durch die Stadt sind
künstlerische Kreativität und Originalität, sowie eine nachhaltige und
zukunftsfähige Konzeption entscheidend.
Wie in den anderen Fördersparten gibt es auch hier eine einjährige
Projektförderung und eine mehrjährige institutionelle Förderung.
Die Antragsfrist für das Jahr 2021 ist bereits abgelaufen, eine Bewerbung ist nicht mehr möglich.
Die Projekte können sowohl von Einzelpersonen als auch Gruppen oder Einrichtungen durchgeführt werden. Sie müssen zeitlich befristet sein und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Anträge können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden
Informationen über die Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie in den Förderrichtlinien Projektförderung Musik (0,10 MB, pdf).Institutionelle Förderung
Die
institutionelle Förderung für die Sparte Musik läuft jeweils über mehrere
Jahre. Die aktuelle Förderperiode
umfasst die Jahre 2019 bis 2021.
Die
nächste Möglichkeit, Anträge auf institutionelle Förderung ab 2022 zu stellen,
besteht im Jahr 2021 - die Unterlagen werden rechtzeitig hier bereit gestellt.
Die Förderrichtlinien finden Sie hier: Förderrichtlinien Institutionelle Förderung Musik (0,10 MB, pdf).
Stadtverband für Musik und Gesang
Für musik- und gesangtreibende Vereine, Chöre und Orchester, die als eingetragener Verein in Ulm ansässig sind, gibt es Fördermöglichkeiten über den Stadtverband für Musik und Gesang.