Förderung Musik

Klänge
und Töne faszinieren und entführen in einen eigenen Kosmos. Um die freie und
innovative Musikszene zu unterstützen, hat die Stadt Ulm im Jahr 2013 die
Fördersparte Musik eingerichtet. Für die Förderung durch die Stadt sind
künstlerische Kreativität und Originalität, sowie eine nachhaltige und
zukunftsfähige Konzeption entscheidend.
Wie in den anderen Fördersparten gibt es auch hier eine einjährige
Projektförderung und eine mehrjährige institutionelle Förderung.
Institutionelle Förderung: Jetzt bis 01. April 2021 bewerben
Die institutionelle Förderung für die Sparte Musik läuft jeweils über mehrere Jahre. Anträge für die kommende Förderperiode 2022 bis 2024 können ab sofort gestellt werden. Nutzen Sie dazu unser Online-Antragsformular Musik. Ihr Antrag muss bis spätestens 01. April 2021 bei der Kulturabteilung vorliegen.
Bitte beachten Sie dazu die Förderrichtlinien, Sie finden sie hier: Förderrichtlinien Institutionelle Förderung Musik (0,10 MB, pdf).
Die aktuelle Förderperiode läuft bis Ende 2021.
Projektförderung: Die Antragsfrist für das Jahr 2021 ist bereits abgelaufen, eine Bewerbung ist nicht mehr möglich
Projekte können sowohl von Einzelpersonen als auch Gruppen oder Einrichtungen durchgeführt werden. Sie müssen zeitlich befristet sein und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Anträge können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden
Informationen über die Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie in den Förderrichtlinien Projektförderung Musik (0,10 MB, pdf).
Stadtverband für Musik und Gesang
Für musik- und gesangtreibende Vereine, Chöre und Orchester, die als eingetragener Verein in Ulm ansässig sind, gibt es Fördermöglichkeiten. Die Stadt Ulm unterstützt dabei sowohl die laufende Probenarbeit als auch Konzerte. Informationen und Richtlinien finden Sie auf der Seite des Stadtverband für Musik und Gesang.