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Liegt Ihr monatliches Bruttogehalt zwischen 538,01 Euro und 2.000,00 Euro ("Übergangsbereich"), handelt es sich um einen Midijob. Ab 1. Januarr 2023 ist die Obergrenze für Midijobs auf 2.000 Euro gestiegen.
Der Midijob unterscheidet sich von einer üblichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung darin, dass er zwar steuerpflichtig, aber nicht voll sozialversicherungspflichtig ist. Ein...