Bestattungsdienst der Stadt Ulm
Tag und Nacht für Sie erreichbar

Wir klären gemeinsam mit Ihnen alle Fragen rund um die Bestattung, Trauerfeier, Abschiednahme und erledigen die Formalitäten:
- Abholung und fachgerechte Versorgung der Verstorbenen
- Umfassende Beratung zu Bestattungsformen und Grabarten
- Unterstützung bei Ihrer individuellen Planung und Organisation der Trauerfeierlichkeit:
- Pfarrer / Redner
- Musikalische Gestaltung
- Florale Dekoration und Blumenschmuck
- Gestaltung und Vermittlung von Todesanzeigen, Trauerkarten und Danksagungen
Eine ansprechende Auswahl an Särgen, Urnen, Sterbewäsche und Sarggarnituren bieten wir in unserer Ausstellung an.
In einer
schnelllebigen Zeit wie der unseren vergisst man viel zu oft, sich Gedanken zu
machen, was mit unseren Lieben oder auch uns selbst geschehen soll, wenn...
Die nachfolgenden
Zeilen sollen eine kleine Hilfe im Trauerfall für Sie sein. Falls Sie noch Fragen
haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite. Für ein
unverbindliches Gespräch / eine Beratung geben wir Ihnen gerne einen Termin.
Wir sind für Sie da:
Montag - Donnerstag
von 07.30 bis 15.30 Uhr
Freitag von 07.30 bis
12.00 Uhr
Telefonisch erreichen
Sie uns Tag und Nacht unter Tel. 0731/161-6754 oder 0731/161-6756.
Postanschrift: Bestattungsdienst der Stadt Ulm, Donaustr. 5, 89073 Ulm
Verständigung des Arztes
Bei einem Sterbefall
zu Hause benachrichtigen Sie bitte sofort einen Arzt (Hausarzt/Notarzt). Dieser stellt die
Todesbescheinigung aus. Beim Todesfall im
Krankenhaus, Altenpflege- oder Seniorenheim kümmert sich in der Regel die dortige
Verwaltung um die Verständigung des Arztes. Nach der
Benachrichtigung des Bestattungsdienstes wird der Verstorbene abgeholt und auf
den Hauptfriedhof in Ulm gebracht.
Bestattungsdienst
Unser
Bestattungsdienst ist 24 Stunden für Sie erreichbar. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit uns und bringen Sie zu
dem Gespräch folgende Unterlagen mit:
- die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
- Personalausweis des Verstorbenen
- bei Verstorbenen, die ledig waren, eine Geburtsurkunde
- bei Verstorbenen, die verheiratet waren, eine Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
- bei Verstorbenen, die geschieden waren, das Scheidungsurteil und eine Heiratsurkunde
Bestattungsart
Die Art der
Bestattung sollte sich nach dem Willen des Verstorbenen richten. Hat der Verstorbene
keinen Bestattungswunsch geäußert, entscheiden die Angehörigen (Ehegatte, Eltern,
Kinder), ob eine Erd- oder Feuerbestattung in Frage kommt. Berücksichtigen Sie
bitte die persönliche Überzeugung, die Religion sowie die Lebenseinstellung des Verstorbenen.