Hinweise zur Vogelgrippe
Im Alb-Donau-Kreis wurde in einem Geflügelbetrieb das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. Aktuell (Stand 30. Oktober 2025) ist Ulm von den Restriktionsmaßnahmen nicht betroffen. Änderungen der Lage sind jedoch jederzeit möglich, weshalb die Stadtverwaltung die Situation genau beobachtet. Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, ist es entscheidend, dass auch Kleinhaltungen die Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts befolgen.
Die Vogelgrippe ("aviäre Influenza"), ist eine hochansteckende Virusinfektion, deren natürlicher Wirt vor allem Wildwasservögel sind. Die Erkrankung verläuft bei Geflügel häufig schwer und kann zu hohen Tierverlusten führen. Sie ist auch als Geflügelpest bekannt.
Im Alb-Donau-Kreis wurde das Virus in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen nachgewiesen. Es handelt sich dabei um das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5N1.
- Personen, die Geflügel halten möchten, müssen dies der zuständigen Behörde melden.
- Ungewöhnlich hohe Verluste, neurologische Symptome oder starke Rückgänge der Legeleistung sind umgehend dem Tierarzt zu melden. Das Veterinäramt ist unter der Telefonnummer 0731 - 161 2700 erreichbar.
Die Stadt Ulm weist darauf hin, dass die Umsetzung der Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts auch in Kleinhaltungen entscheidend ist, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern:
- Geflügel sollte vor Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden; in Risikogebieten (nahe Rastplätze von Zugvögeln oder nach Nachweis infizierter Wildvögel) ist das Aufstallen empfehlenswert.
- Straßen- und Stallkleidung sind strikt zu trennen. Es sollten ausschließlich stallspezifische Schutzkleidung und Schuhe verwendet werden, die nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Kontakt kommen, müssen vor Wildvögeln gesichert und bei Kontamination gereinigt und desinfiziert werden.
- Geflügel sollte nur mit Leitungswasser getränkt und im Stall gefüttert werden; Geflügel-reste oder Eierschalen dürfen nicht verfüttert werden.
- Ställe sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern, betriebsfremde Personen und Haustiere sind fernzuhalten.
- Gerätschaften und Fahrzeuge sollten regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden; zu-dem ist eine regelmäßige Schadnagerbekämpfung erforderlich.
- Bei Stallpflicht sollte auf ausreichende Abwechslung der Tiere geachtet werden, um Stress zu vermeiden.
Tote Wildvögel können bei der Integrierten Rettungs- und Feuerwehrleitstelle unter Telefon 0731 - 880 700 gemeldet werden. Das Tier wird von der Feuerwehr Ulm geborgen und anschließend in der Verwahrstelle gekühlt gelagert. Das Veterinäramt sichtet die Vögel und veranlasst dann intern weitere Maßnahmen.
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