Tiergesundheit / Tierseuchenbekämpfung
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Tierseuchen sind Krankheiten oder Infektionen mit
Krankheitserregern, die bei Tieren auftreten und auf Tiere oder Menschen
übertragen werden können. Das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) ist in
Deutschland die Grundlage für die staatliche Bekämpfung von Tierseuchen. Eine
wichtige Aufgabe des Veterinäramtes ist die Bekämpfung von Tierseuchen, denn
sie bedrohen nicht nur die Gesundheit und das Leben der Tiere. Gerade die vom
Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten (sogenannte Zoonosen) gilt es
zu bekämpfen. Hierzu zählen unter anderem die Tuberkulose des Rindes oder auch
die Tollwut. Neben den anzeigepflichtigen Tierseuchen gibt es meldepflichtige
Tierkrankheiten. Meldepflichte Tierkrankheiten werden nicht mit staatlichen
Maßnahmen bekämpft. Über sie muss jedoch ein ständiger Überblick vorhanden
sein. Um eine Verschleppung der Tierseuchen zu verhindern, werden
beispielsweise Viehtransporte ins Ausland amtstierärztlich überwacht. Auch der
inländische Viehverkehr, Viehhandlungen, Veranstaltungen mit Tieren und Tiere
in den landwirtschaftlichen Betrieben werden regelmäßig und stichprobenweise
überprüft. Ebenso zählt die sichere und geregelte Beseitigung von tierischen
Nebenprodukten (z. B. Kadaver, Schlacht- und Speiseabfälle etc.) zur
vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung.
Sollten Sie mit Ihrem Haustier auf Reisen gehen,
informieren Sie sich bitte vorher über die Einreisebestimmungen des
Urlaubslandes. Innerhalb der Europäischen Union ist der blaue Heimtierausweis
notwendig.
Für weitergehende Informationen benutzen Sie bitte folgende Links:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- ASP-Früherkennungsprogramm
Die Teilnahme am ASP-Früherkennungsprogramm ist wieder möglich. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat zum 01.03.2026 eine neue Verwaltungsvorschrift erlassen. Seitdem ist es Schweinehaltern möglich, sich für das ASP-Früherkennungssystem anzumelden.
Mit dem Früherkennungsssystem soll einerseits die Prävention im eigenen Betrieb erhöht werden, andererseits bringt es auch Vorteile für die teilnehmenden Betriebe, soweit sie in eine Sperrzone fallen sollten.
Um teilnehmen zu können, müssen verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Zudem beinhaltet das Programm regelmäßige Betriebskontrollen und Erregeruntersuchungen bei verendeten Tieren.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite des MLR hier.
- Meldepflicht für Bienenvölker (Stand April 2026)
Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung bei der Tierseuchenkasse Baden-Württmberg verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.
Näheres dazu im nachfolgendem Download
- Am 08.08.2024 wurde in einem Schafbestand in Weissach im Tal die
Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) amtlich festgestellt.
Baden-Württemberg verliert dadurch seinen Status „BTV-frei“ und wird für
mindestens 2 Jahre zum Restriktionsgebiet.
Betroffen sind folgende Tierarten:
Kleine Wiederkäuer (Schafe, Ziegen)
Rinder
Alpakas/Lamas
Wildwiederkäuer (Rehe, Hirsche)
Für dieseTierarten gelten ab sofort Verbringungsbeschränkungen. Weitere Informationen erhalten Sie unter
oder bei Ihrem Veterinäramt.
- Aus gegebenem Anlass zur Biosicherheit Geflügel:
- Allgemeinverfügung Biosicherheit Geflügel (3,48 MB, pdf) Zum Download.
Aufgrund der aktuellen Seuchenlage folgende Dokumente zu Ihrer Information und Unterstützung (Stand jeweils März 2026):
Merkblatt zur Newcastle Disease (0,28 MB, pdf)
Impfempfehlung für Legehennen in Bezug auf Newcastle Disease (0,27 MB, pdf)