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Tiergesundheit / Tierseuchenbekämpfung

Eine Katze.

© www.ulm.de

Tierseuchen sind Krankheiten oder Infektionen mit Krankheitserregern, die bei Tieren auftreten und auf Tiere oder Menschen übertragen werden können. Das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) ist in Deutschland die Grundlage für die staatliche Bekämpfung von Tierseuchen. Eine wichtige Aufgabe des Veterinäramtes ist die Bekämpfung von Tierseuchen, denn sie bedrohen nicht nur die Gesundheit und das Leben der Tiere. Gerade die vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten (sogenannte Zoonosen) gilt es zu bekämpfen. Hierzu zählen unter anderem die Tuberkulose des Rindes oder auch die Tollwut. Neben den anzeigepflichtigen Tierseuchen gibt es meldepflichtige Tierkrankheiten. Meldepflichte Tierkrankheiten werden nicht mit staatlichen Maßnahmen bekämpft. Über sie muss jedoch ein ständiger Überblick vorhanden sein. Um eine Verschleppung der Tierseuchen zu verhindern, werden beispielsweise Viehtransporte ins Ausland amtstierärztlich überwacht. Auch der inländische Viehverkehr, Viehhandlungen, Veranstaltungen mit Tieren und Tiere in den landwirtschaftlichen Betrieben werden regelmäßig und stichprobenweise überprüft. Ebenso zählt die sichere und geregelte Beseitigung von tierischen Nebenprodukten (z. B. Kadaver, Schlacht- und Speiseabfälle etc.) zur vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung.
Sollten Sie mit Ihrem Haustier auf Reisen gehen, informieren Sie sich bitte vorher über die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes. Innerhalb der Europäischen Union ist der blaue Heimtierausweis notwendig.

Für weitergehende Informationen benutzen Sie bitte folgende Links:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Friedrich-Loeffler-Institut

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

  • ASP-Früherkennungsprogramm
    Die Teilnahme am ASP-Früherkennungsprogramm ist wieder möglich. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat zum 01.03.2026 eine neue Verwaltungsvorschrift erlassen. Seitdem ist es Schweinehaltern möglich, sich für das ASP-Früherkennungssystem anzumelden.
    Mit dem Früherkennungsssystem soll einerseits die Prävention im eigenen Betrieb erhöht werden, andererseits bringt es auch Vorteile für die teilnehmenden Betriebe, soweit sie in eine Sperrzone fallen sollten.
    Um teilnehmen zu können, müssen verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Zudem beinhaltet das Programm regelmäßige Betriebskontrollen und Erregeruntersuchungen bei verendeten Tieren.
    Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite des MLR hier.

  • Meldepflicht für Bienenvölker (Stand April 2026)

Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung bei der Tierseuchenkasse Baden-Württmberg verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.

Näheres dazu im nachfolgendem Download

 

  • Am 08.08.2024 wurde in einem Schafbestand in Weissach im Tal die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) amtlich festgestellt. Baden-Württemberg verliert dadurch seinen Status „BTV-frei“ und wird für mindestens 2 Jahre zum Restriktionsgebiet.
    Betroffen sind folgende Tierarten:
    Kleine Wiederkäuer (Schafe, Ziegen)
    Rinder
    Alpakas/Lamas
    Wildwiederkäuer (Rehe, Hirsche)

Für dieseTierarten gelten ab sofort Verbringungsbeschränkungen. Weitere Informationen erhalten Sie unter

oder bei Ihrem Veterinäramt.

 

  • Aus gegebenem Anlass zur Biosicherheit Geflügel

Aufgrund der aktuellen Seuchenlage folgende Dokumente zu Ihrer Information und Unterstützung (Stand jeweils März 2026):

Merkblatt zur Newcastle Disease (0,28 MB, pdf)

Impfempfehlung für Legehennen in Bezug auf Newcastle Disease (0,27 MB, pdf)