Lebensmittelüberwachung
Die Lebensmittelüberwachung beruht
auf dem Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und hat das Ziel, den
Verbraucher vor Gesundheitsgefahren sowie Irreführung und Täuschung
hinsichtlich des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen
und Futtermitteln zu schützen. Die Produkte müssen den gesetzlichen
Anforderungen bei Herstellung, Verarbeitung und Verkauf genügen, gesundheitlich
einwandfrei und richtig gekennzeichnet sein. Die Stadt Ulm ist als untere
Lebensmittelbehörde zuständig für die Überwachung der Betriebe durch
Betriebskontrollen und Probenahmen.
- Leitfaden Schulverpflegung (0,34 MB, pdf)
- FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern (78,76 KB, pdf)
- Leitfaden Vereins-und Straßenfeste (0,94 MB, pdf)
- Merkblatt Allergenkennzeichnung, nicht vorverpackter Lebensmittel (1,04 MB, pdf)
- Merkblatt Bäckereien (0,17 MB, pdf)
- Merkblatt Döner (96,80 KB, pdf)
- Merkblatt QUID – Mengenkennzeichnung von Zutaten bei Fleischerzeugnissen (0,13 MB, pdf)
- Merkblatt Internethandel (0,12 MB, pdf)
- Merkblatt Schinken (0,18 MB, pdf)
- Merkblatt Selbstbedienungstheken (28,26 KB, pdf)
- Merkblatt Zusatzstoffe (61,50 KB, pdf)
- Merkblatt "Feta, Käse in Lake, Erzeugnisse aus Magermilch und Pflanzenfett auf der Speisekarte oder am Schild an der Ware – Welches Erzeugnis muss wie gekennzeichnet werden?" (0,16 MB, pdf)
- Merkblatt Frittierfette (27,08 KB, pdf)
- Merkblatt Glühwein (69,06 KB, pdf)
- Informationen zu allgemeinen Anforderungen sowie zur Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen (0,17 MB, pdf)
- Konformitätserklärungen für Lebensmittelbedarfsgegenstände – Welche Materialien benötigen eine Konformitätserklärung (KE)? (0,14 MB, pdf)