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Lebensmittelüberwachung

Eine Mahlzeit.

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Die Lebensmittelüberwachung beruht auf dem Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und hat das Ziel, den Verbraucher vor Gesundheitsgefahren sowie Irreführung und Täuschung hinsichtlich des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln zu schützen. Die Produkte müssen den gesetzlichen Anforderungen bei Herstellung, Verarbeitung und Verkauf genügen, gesundheitlich einwandfrei und richtig gekennzeichnet sein. Die Stadt Ulm ist als untere Lebensmittelbehörde zuständig für die Überwachung der Betriebe durch Betriebskontrollen und Probenahmen.