Sterbefall
Beurkundung eines Sterbefalls

Ein Todesfall löst bei den
Hinterbliebenen neben dem Schmerz über den Verlust des Menschen auch eine oftmals unbekannte
und schwierige Situation aus.
Mit den nachstehenden
Informationen möchten wir Ihnen eine
Hilfestellung geben.
Erste Schritte
In der Regel übernimmt das
von Ihnen beauftragte, registrierte Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens für
Sie die Sterbefall-Anzeige beim Standesamt - unabhängig davon, ob ein Mensch in
einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder in privater Umgebung verstorben
ist.
Das Bestattungsunternehmen
steht den Hinterbliebenen bei der Abwicklung sämtlicher Formalitäten
und der Durchführung der Bestattung hilfreich zur Seite, so dass Sie nicht persönlich beim
Standesamt vorsprechen müssen.
Beurkundung
Grundsätzlich ist das
Standesamt für die Beurkundung des Todes eines Menschen zuständig, in dessen
Bezirk der Sterbefall erfolgt ist.
Ein Sterbefall ist dem
Standesamt spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen.
Nach der Beurkundung stellt
das Standesamt die beantragten Sterbeurkunden aus. Diese erhalten Sie über
das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen oder im Einzelfall per Post
von uns.
- Todesbescheinigung:
Bei einem Todesfall zu Hause sollte zuerst ein Arzt benachrichtigt werden, der die Todesbescheinigung ausstellt und Ihnen bzw. dem beauftragten Bestattungsunternehmen aushändigt.
- Sterbefallanzeige:
Anschließend sollte der Tod des Verstorbenen durch Sie oder einen beauftragten Bestattungsunternehmer beim Standesamt angezeigt werden. Ist der Tod in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder in einem Hospiz o.ä. eingetreten, werden die schriftliche Sterbefallanzeige sowie die Todesbescheinigung durch die Klinik oder das entsprechende Seniorenzentrum oder durch das beauftragte Bestattungsunternehmen dem Standesamt zugeleitet.
- Ausweisdokument der vorsprechenden Person
(Personalausweis oder Reisepass)
- Benötigte Dokumente bei noch nie verheirateten Verstorbenen:
- aktuelle
Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister, ggf.
mit deutscher
Übersetzung bzw. international
- Benötigte Dokumente bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen
- aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, ggf.
mit deutscher
Übersetzung bzw. international
- Eheurkunde
oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, ggf. mit deutscher Übersetzung bzw.
international oder Familienbuchabschrift
- Bei verwitweten Verstorbenen zusätzlich: Sterbeurkunde des erstverstorbenen
Ehegatten, ggf. mit deutscher Übersetzung bzw. international
- Bei geschiedenen Verstorbenen: Eheurkunde mit Auflösungsvermerk,
Scheidungsurteil mit
Rechtskraftvermerk, ggf. mit deutscher Übersetzung bzw.
international
- Benötigte Dokumente bei Verstorbenen in gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft:
- aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, ggf.
mit deutscher
Übersetzung bzw. international
- Lebenspartnerschaftsurkunde
oder beglaubigte Abschrift aus dem
Lebenspartnerschaftsregister, ggf. mit
deutscher Übersetzung bzw. international
- Bei Verstorbenen, deren Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst wurde, zusätzlich: Sterbeurkunde
des vorverstorbenen Lebenspartners, ggf. mit deutscher Übersetzung bzw. international
- Bei Verstorbenen, deren Lebenspartnerschaft durch ein Gericht aufgehoben wurde:
Lebenspartnerschaftsurkunde mit Aufhebungsvermerk,
Aufhebungsurteil mit Rechtskraftvermerk,
ggf. mit deutscher
Übersetzung bzw. international
- Zusätzlich benötigte Dokumente bei verstorbenen Spätaussiedlern:
- Vertriebenenausweis bzw. Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz
(Spätaussiedlerbescheinigung)
- Registrierschein
- Bescheinigungen über alle Namenserklärungen
(z.B. nach § 94 Bundesvertriebenengesetz und/ oder zum Ehenamen) bzw.
Namensänderungsurkunde
- falls vorhanden Familienbuchabschrift
Hinweis:
Darüber hinaus können im
Einzelfall für die Prüfung noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Urkunden, die aus den
Registern des Standesamts Ulm zu erstellen sind, brauchen Sie natürlich nicht
zu besorgen.
Beglaubigte Abschrift oder Ausdruck aus dem Sterberegister | 20,00 € |
Sterbeurkunde (deutsch oder mehrsprachig) |
20,00 € |
Auskunft aus dem oder Einsicht in ein Sterberegister |
20,00 € |
Nachträglich benötigte
Sterbeurkunden können Sie über unseren Online-Urkunden-Assistenten bestellen. Urkundenbestellung online
Sollte der Sterbefall jedoch
bereits vor 30 Jahren oder noch früher beurkundet worden sein, dürften Sie sich
direkt an unser Stadtarchiv (Tel. 0731/161-4262) wenden.