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Kirchenaustritt

Verfahren

Kirchenaustrittsbücher

Der Kirchenaustritt ist in Baden-Württemberg beim Standesamt des Wohnsitzes zu erklären.
Es handelt sich hierbei um eine persönliche Willenserklärung, die persönliche Vorsprache zur Beurkundung der Erklärung ist deshalb zwingend erforderlich. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab telefonisch unter +49731/161-3358 oder online über Standesamt/Kirchenaustritt einen Termin.
Nach der Beurkundung wird der Kirchenaustritt sofort wirksam. Ihre Kirchensteuerpflicht endet jedoch erst mit Ablauf des Monats, in dem Sie den Kirchenaustritt erklären.
Kinder über 14 Jahren können den Kirchenaustritt selbst, also ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erklären.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass von allen erklärenden Personen
  • Kinder im Alter von 12 - 14 Jahren müssen den Austritt selbst erklären, bedürfen aber dazu der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
  • Bei Kirchenaustritten von Kindern unter 14 Jahren ist der Nachweis der Alleinsorge vorzulegen, wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist

  • Die Gebühren sind bei Vorsprache zu bezahlen.
  • 44,00 € pro Person.
  • Jede Person erhält für ihren Kirchenaustritt einmalig eine gebührenfreie Bescheinigung.
  • Für jede nachträglich ausgestellte Bescheinigung erheben wir 10,00 € Gebühr.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Ulm haben, können Sie den Kirchenaustritt direkt im Ulmer Standesamt, Rathaus, Marktplatz 1, nach Terminvereinbarung zu unseren Öffnungszeiten erklären.
Selbstverständlich nehmen auch einige der Ulmer Ortsverwaltungen (Eggingen, Einsingen, Ermingen, Gögglingen-Donaustetten, Jungingen, Lehr und Mähringen) nach Terminvereinbarung Ihre Kirchenaustrittserklärung entgegen.