Waffen- und Sprengstoffrecht
Eine große Bedeutung im Rahmen der Gefahrenabwehr und
Gewährleistung von Sicherheit für die Bevölkerung kommt dem Bereich des
Waffenrechts zu. So sind wir hier zuständig für Erlaubnisse und Angelegenheiten
im Zusammenhang mit dem Erwerb, Besitz und Führen von Waffen und Munition. Sie
erhalten bei uns Waffenbesitzkarten aber auch den Kleinen Waffenschein. Außerdem
werden die Aufgaben nach dem Sprengstoffrecht erledigt und Erlaubnisse erteilt,
die z.B. für den Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen erforderlich sind.
Ebenso können Sie im Einzelfall ein Feuerwerk genehmigen lassen.
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Als Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen ein Feuerwerk anmelden
- Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
- Sprengungen anzeigen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen