Versammlung
Das Recht, in friedlicher Absicht
eine Versammlung unter freiem Himmel zu veranstalten, ist ein hohes Gut unserer
freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Um dieses Recht zu gewährleisten, ist
es die Aufgabe der Versammlungsbehörde darauf zu achten, dass die geltenden
Gesetze beachtet werden. Die Durchführung einer Versammlung kann im Einzelfall
von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, um die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
Bitte denken Sie daran, eine Versammlung
ist spätestens 48 Stunden vorher bei uns anzumelden.