Polizeibehörde

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Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie gegen umweltschädliches Verhalten kann die Polizeibehörde eine Polizeiverordnung erlassen. Diese Verordnung enthält polizeiliche Gebote und Verbote.
- Anzeige - Lärmbelästigung melden
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Bombenfund oder andere Kampfmittel melden
- Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen
- Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen
- Haltung eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen
- Hundehaltung in Ulm
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Tierquälerei anzeigen
- Unterbringung psychisch kranker Menschen anordnen
- Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie gegen umweltschädliches Verhalten kann die Polizeibehörde eine Polizeiverordnung erlassen. Diese Verordnung enthält polizeiliche Gebote und Verbote. Aufgrund des Beschluss des Gemeinderats vom 20.11.2013 hat die Ortspolizeibehörde eine Polizeiverordnung für die Stadt Ulm erlassen.
Polizeiverordnung der Stadt Ulm (0,52 MB, pdf)