Kommunaler Ordnungsdienst
Ulm ist eine sichere
Stadt. Dass dies auch so bleibt war mit ein Grund dafür, dass es seit dem Jahr
2008 in Ulm einen Kommunalen Ordnungsdienst (kurz: KOD) gibt. Im Kleinen mit
zunächst nur einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter wurde der KOD ins Leben
gerufen. Inzwischen besteht der KOD aus 6 Personen, arbeitet im Schichtdienst
und ist an den Wochenenden bis 02.00 Uhr im Einsatz. Zu erkennen ist der KOD an
seiner blauen Uniform mit der Aufschrift "Polizeibehörde" und dem Wappen
der Stadt Ulm.
Das Aufgabenspektrum des KODs ist groß. Insbesondere wird auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen geachtet. Typische Aufgaben sind Kontrollen in Fußgängerzonen, Grünanlagen und auf Spielplätzen, aber auch in Gaststätten - dort z. B. die Einhaltung von Sperrzeitregelungen und des Nichtraucherschutzes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch bei Ruhestörungen tätig und haben ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorschriften, wie etwa die Alkoholabgabe an Jugendliche, das Rauchen Jugendlicher in der Öffentlichkeit und deren Aufenthalt zu später Abend- oder Nachtstunde. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Aufgaben, um die sich die Außendienstmitarbeiterinnen und - Mitarbeiter kümmern, seien es aggressive Bettlerinnen und Bettler oder nicht angeleinte Hunde in Grünanlagen. Bürgerinnen und Bürger dürfen den KOD gerne jederzeit ansprechen, wenn etwas Auffälliges beobachtet wird.
Der KOD erfüllt polizeiliche Aufgaben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben daher die Stellung von Polizeibeamten. Der KOD darf im Rahmen seiner Zuständigkeit Verwarnungen aussprechen, Verwarnungsgelder erheben und Bußgeldverfahren einleiten. Aber auch Personen anhalten und befragen, deren Personalien feststellen, Platzverweise aussprechen oder auch Gegenstände sicherstellen und beschlagnahmen. Sogar unmittelbarer Zwang kann ausgeübt werden - wenn es die Situation unbedingt erforderlich macht und die polizeiliche Aufgabe nicht auf andere Art erfüllt werden kann. Der KOD hilft aber auch ganz unkompliziert den Bürgerinnen und Bürger, z. B. wenn sich ein Tourist verirrt hat oder die nächste öffentliche Toilette gefunden werden muss.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bringen eine hohe soziale Kompetenz, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit als wesentliche persönliche Eigenschaften mit. Darüber hinaus besucht der KOD interne und externe Fortbildungsmaßnahmen. Dabei wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben dem rechtlichen Wissen auch Deeskalations- und Kommunikationstechniken vermittelt. Der Einsatz von Abwehrtechniken, auch mit Pfefferspray, Schlagstock und Handschließe, wird bei der Landespolizei im regelmäßigen Training erlernt. So hält der KOD sein Wissen und seine Fähigkeiten immer auf dem neuesten Stand.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden haben - sprechen Sie die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter direkt an, wenn sie Ihnen auf den Straßen und Plätzen von Ulm begegnen.
Das Aufgabenspektrum des KODs ist groß. Insbesondere wird auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen geachtet. Typische Aufgaben sind Kontrollen in Fußgängerzonen, Grünanlagen und auf Spielplätzen, aber auch in Gaststätten - dort z. B. die Einhaltung von Sperrzeitregelungen und des Nichtraucherschutzes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch bei Ruhestörungen tätig und haben ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorschriften, wie etwa die Alkoholabgabe an Jugendliche, das Rauchen Jugendlicher in der Öffentlichkeit und deren Aufenthalt zu später Abend- oder Nachtstunde. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Aufgaben, um die sich die Außendienstmitarbeiterinnen und - Mitarbeiter kümmern, seien es aggressive Bettlerinnen und Bettler oder nicht angeleinte Hunde in Grünanlagen. Bürgerinnen und Bürger dürfen den KOD gerne jederzeit ansprechen, wenn etwas Auffälliges beobachtet wird.
Der KOD erfüllt polizeiliche Aufgaben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben daher die Stellung von Polizeibeamten. Der KOD darf im Rahmen seiner Zuständigkeit Verwarnungen aussprechen, Verwarnungsgelder erheben und Bußgeldverfahren einleiten. Aber auch Personen anhalten und befragen, deren Personalien feststellen, Platzverweise aussprechen oder auch Gegenstände sicherstellen und beschlagnahmen. Sogar unmittelbarer Zwang kann ausgeübt werden - wenn es die Situation unbedingt erforderlich macht und die polizeiliche Aufgabe nicht auf andere Art erfüllt werden kann. Der KOD hilft aber auch ganz unkompliziert den Bürgerinnen und Bürger, z. B. wenn sich ein Tourist verirrt hat oder die nächste öffentliche Toilette gefunden werden muss.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bringen eine hohe soziale Kompetenz, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit als wesentliche persönliche Eigenschaften mit. Darüber hinaus besucht der KOD interne und externe Fortbildungsmaßnahmen. Dabei wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben dem rechtlichen Wissen auch Deeskalations- und Kommunikationstechniken vermittelt. Der Einsatz von Abwehrtechniken, auch mit Pfefferspray, Schlagstock und Handschließe, wird bei der Landespolizei im regelmäßigen Training erlernt. So hält der KOD sein Wissen und seine Fähigkeiten immer auf dem neuesten Stand.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden haben - sprechen Sie die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter direkt an, wenn sie Ihnen auf den Straßen und Plätzen von Ulm begegnen.