Termine beim Ausländerwesen vereinbaren
Unser Verwaltungsbetrieb ist weiterhin an die Pandemiebedingungen angepasst. In den Verwaltungsgebäuden gelten die Hygiene- und Abstandsregeln. Der Zutritt ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) erlaubt. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur mit einem Termin möglich.
Aufgrund der Vielzahl von Anfragen, sind wir derzeit schwer telefonisch zu erreichen. Nutzen Sie deshalb bitte die Möglichkeit der E-Mail Anfrage. Wir versuchen ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.
Per Email: Telefonisch:
Ausländerbehörde:
Familienname A- Ka: abh1@ulm.de 0731 161 3366
Ka-- Z: abh2@ulm.de 0731 161 3311
Staatsangehörigkeitswesen
einbuergerung@ulm.de 0731 161 3320/3341
Die Onlineterminvereinbarung ist derzeit nicht möglich.
Für die Vorsprache mit Termin ist Folgendes zu beachten:
- Nehmen Sie Ihren Termin bitte alleine wahr. Bitte bringen Sie nur Begleitpersonen (Kinder, Ehepartner, Dolmetschende etc.) mit, wenn unbedingt erforderlich.
- Sollten Sie sich nicht gesund fühlen, Symptome wie Fieber oder Grippe haben oder gar unter Quarantäne stehen, bitten wir darum, den Termin abzusagen. Gleiches gilt für evtl. Begleitpersonen. Die Vorsprache wird dann nicht zugelassen.
- Um einen reibungslosen Ablauf ihres Termins zu gewährleisten ist die vollständige Vorlage der durch uns angeforderten Unterlagen durch Sie erforderlich.
Falls Sie den Termin aus den unter Nummer 2 genannten Gründen absagen müssen, können wir Ihnen eine Terminverschiebung per E-Mail anbieten. Setzen Sie sich dann gerne mit uns in Verbindung.
Für Reiserückkehrer verweisen wir auf das allgemein gültige Merkblatt der Stadt Ulm:
Merkblatt für Reiserückkehrer (0,42 MB, pdf)
Dort finden Sie weitere Informationen zum Verhalten nach einer Reiserückkehr.