Ausweis und Pass
Jeder Bundesbürger/ jede Bundesbürgerin muss einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Bei einem Grenzübertritt ist ebenfalls ein Identitätsnachweis erforderlich.
Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema Personalausweis und Reisepass. Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich persönlich einen Personalausweis oder Reisepass beantragen können.
Bitte beachten Sie, das die
Grundgebühr des Reisepasses für antragstellende Personen ab 24 Jahren
sich zum 01.01.24 von 60 € auf 70 € erhöht.
Dadurch
ergeben sich folgende Änderungen:
Ausstellung
EU-Reisepass
Standard mit 32 Seiten 70,-- €
Standard mit 48 Seiten 92,-- €
Express mit 32 Seiten 102,-- €
Express mit 48 Seiten 124,-- €
- Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis - Adresse ändern
- Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen
- Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen
- Pin zurücksetzen / aktivieren
- Broschüre "Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher"
Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
Zum 1. Januar 2021 wird die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.
Mit der neuen Chipkarte können sich die Inhaberinnen und Inhaber sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen.
Weitere Informationen finden Sie hier
- Reisepass oder vorläufiger Reisepass
- Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
- Reisepass - Wohnortänderung beantragen
- Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen
- Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen
Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise ca. 4 Wochen später geliefert werden. Nach dieser Zeitspanne können Sie einen Termin zur Abholung vereinbaren oder dienstags ohne Termin und möglicher Wartezeit vorbeikommen.
Seit dem 01.01.2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr verlängert. Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis, außerhalb der EU einen Reisepass.