Fundbüro
Sie haben etwas verloren? Sie haben etwas gefunden? Sie sind auf der Suche nach einem gebrauchten Fahrrad? Dann ist das Fundbüro die richtige Adresse. Hier werden alle Fundsachen, die zum Beispiel in den Bürgerbüros, bei der Polizei oder bei den städtischen Verkehrsbetrieben abgegeben werden, gesammelt. Es kann einige Tage dauern, bis die Fundsachen im Fundbüro eingeliefert werden. Vor einem Besuch im Fundbüro können Sie Fundsachen online suchen.
Wenn Schlüssel, Kleidung oder Sporttaschen verloren gehen, muss man persönlich vorbeikommen, und zwar erst ein paar Tage nach dem Verlust.
Das Fundbüro der Stadt Ulm in der Olgastr. 66 bleibt am 30.12.2024 geschlossen.
Bitte geben Sie gefundene Gegenstände im Fundbüro ab oder senden Sie die Fundsachen dorthin (Adresse siehe rechte Spalte). Auch in den städtischen Dienstleistungszentren und den Ortsverwaltungen können Dinge abgegeben werden.
Sind aus der Fundsache Ihre Personalien ersichtlich, werden Sie schriftlich von uns benachrichtigt. Falls Sie nicht in Ulm gemeldet sind, wird die Fundsache an das für Sie zuständige Fundbüro weitergeleitet. Wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben, kommen Sie bitte persönlich ins Fundbüro.
Bei der Abholung eines verlorenen Gegenstandes hat der Verlierer sich als rechtmäßiger Eigentümer bzw. rechtmäßige Eigentümerin auszuweisen. Dieser Nachweis ist durch eine genaue Beschreibung des Gegenstandes und ggf. des Inhalts sowie durch Angabe von Ort und Zeit des Verlustes glaubhaft zu machen. Außerdem hat er die festgesetzten Gebühren und zu begleichen.
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie online nachschauen, ob es im Fundbüro abgegeben wurde: Fundsachen online suchen
Das Fundbüro verwahrt Fundgegenstände für die Dauer von 6 Monaten. Wenn sie innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt werden und Finder auf seinen Rückgabeanspruch verzichtet hat, werden sie öffentlich versteigert. In der Regel finden pro Jahr vier Versteigerungen statt, zwei im Frühjahr und zwei im Herbst (zwei Fahrradversteigerungen und zwei Versteigerungen der restlichen Fundsachen).
Finderlohn
Die Begleichung des Finderlohns ist zwischen Eigentümer*in und Finder*in zu regeln. Da es sich aber um privatrechtliche Ansprüche zwischen Besitzer und Finder handelt, übernehmen wir keine Haftung. Die Höhe des Finderlohnes richtet sich nach dem Wert der Fundsache:
- bis 500,00 € = 5% der Wertes der Fundsache
- über 500,00 € = 5% des Wertes zuzüglich 3% des über 500,00 €hinausgehenden Wertes
Gebühren
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert der Fundsache:
- bis 15,-- € = gebührenfrei
- 15,-- € bis 500,-- € = 5,-- €
- über 500,-- € = 25,-- € zuzüglich 3% des über 500,-- € hinausgehenden Wertes
- Bescheinigung über den Verlust eines Fahrrades = 5,-- €