Welche Vorteile hat eine Einbürgerung?

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Es gibt viele gute Gründe, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, hier eine Auswahl:
- Sie erhalten politische Teilhabe durch aktives und passives Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.
- Sie haben die freie Wahl des Aufenthalts und Wohnsitzes in allen Ländern der Europäischen Union (Freizügigkeit).
- Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis mehr und müssen wegen der Passausstellung nicht zu ausländischen Konsulaten und Botschaften.
- Sie haben freien Zugang zu allen Berufen.
- Sie genießen visafreie Reisemöglichkeiten in viele Länder und dort den Schutz der deutschen Auslandsvertretung.
- Sie erhalten Erleichterungen beim Familiennachzug und Einbürgerungen naher Angehöriger.

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- seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Bei einem deutschen Abitur oder Realschulabschluss genügen bereits sechs Jahre.
- sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennen,
- zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen,
- den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Bezug von Arbeitslosengeld II sicherstellen können,
- bereit sind, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben (Ausnahmen z.B. EU-Staaten, Afghanistan, Iran),
- nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden,
- über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen (z.B. B1-Zertifikat, deutscher Schulabschluss) und Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland (Einbürgerungstest) haben.
- Bei manchen Bedingungen sind weitere Ausnahmen möglich.
Wir beraten Sie gerne!

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1. Sie kommen zu einem Beratungsgespräch zu uns.
2. Sie stellen den Antrag und reichen die zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen ein.
3. Wir prüfen Ihre Angaben und Unterlagen.
4. Wenn alles in Ordnung ist und Sie Ihre
Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, erhalten Sie von uns eine
Einbürgerungszusicherung.
5. Nachdem Sie dann den Verlust Ihrer
Heimatstaatsangehörigkeit nachgewiesen haben, oder wenn Sie diese gar
nicht aufgeben müssen, überreichen wir Ihnen die Einbürgerungsurkunde.
6. Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 € pro Erwachsener und 51 € pro Kind.