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Martin Ansbacher wird Ulmer Oberbürgermeister

Ein lächelnder Martin Ansbacher mit einem Blumenstraß in der Hand

Martin Ansbacher wird neuer Oberbürgermeister von Ulm. In der Stichwahl am 17. Dezember setzte er sich mit 55,11 Prozent der abgegebenen Stimmen gegen Amtsinhaber Gunter Czisch durch, der 44,89 Prozent der Stimmen erhielt. Die Wahlbeteiligung betrug 38,38 Prozent. Das vorläufige amtliche Endergebnis finden Sie unter folgendem Link: Stichwahl 2023

Wahlergebnis der Stichwahl am 17.12.2023

Wahlergebnis der Hauptwahl am 03.12.2023

Die Oberbürgermeisterwahl findet in der Regel alle 8 Jahre statt. Der Wahltag wird vom Gemeinderat festgelegt. Die Wahlen dürfen frühestens 3 Monaten vor Ende der aktuellen Amtszeit und spätestens einen Monat vor Ende der Amtszeit stattfinden.

Rechtsgrundlagen für die Wahl sind die Gemeindeordnung (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG) sowie die Kommunalwahlordnung (KomWO). Die Oberbürgermeisterwahl findet als Mehrheitswahl statt.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung schriftlich eingereicht werden. Die weiteren Unterlagen - Wählbarkeitsbescheinigung, eidesstattliche Versicherung und ggf. Unterstützungsunterschriften - müssen spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist vorliegen.
Der Gemeindewahlausschuss entscheidet anschließend über die Zulassung der Bewerber/innen zur Wahl.

Der Gemeinderat kann festlegen, dass eine öffentliche Bewerbervorstellung stattfindet. In dieser können sich die zugelassenen Bewerber/innen mit ihren Themen präsentieren und für die Bevölkerung besteht in der Regel die Möglichkeit, Fragen an die Kandidatinnen und Kandidaten zu stellen. Bei einer Stichwahl findet keine Bewerbervorstellung statt.

Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Eine Besonderheit der Oberbürgermeisterwahl ist die freie Zeile am Ende der vorgedruckten und durch den Gemeindewahlausschuss zugelassenen Bewerber/innen. Dort kann eine beliebige Person gewählt werden, indem sie mit Name und Anschrift eingetragen wird.

Zum neuen Oberbürgermeister gewählt ist, wer mehr als 50% der gültigen Stimmen erhält. Erreicht kein/e Kandidat/in diesen Stimmenanteil, kommt es zu einer Stichwahl. Bei der Stichwahl treten die beiden Bewerber/innen, mit den jeweils meisten Stimmen, wieder zur Wahl an. Für die Stichwahl wird ein einfaches Mehrheitssystem verwendet. Sollten beide Bewerber/innen gleich viele Stimmen erhalten, entscheidet das Los.
Die gewählte Person wird vom Gemeinderat verpflichtet und in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.