Oberbürgermeisterwahl 2015
Der Gemeinderat kann festlegen, dass eine öffentliche Bewerbervorstellung stattfindet. In dieser können sich die zugelasssenen Bewerber/innen mit ihren Themen präsentieren und für die Bevölkerung besteht in der Regel die Möglichkeit, Fragen an die Kandidatinnen und Kandidaten zu stellen. Bei einer Neuwahl findet keine Bewerbervorstellung statt.
Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Eine Besonderheit der Oberbügermeisterwahl ist die freie Zeile am Ende der vorgedruckten und durch den Gemeindewahlausschuss zugelassenen Bewerber/innen. Dort kann eine beliebige Person gewählt werden, indem sie mit Name und Anschrift eingetragen wird.
Bei der Neuwahl können während der Einreichungsfrist weitere Bewerberinnen und Bewerber hinzukommen. Personen, die bereits bei der ersten Wahl auf dem Stimmzettel aufgeführt waren, brauchen sich für die Neuwahl nicht erneut zu bewerben. Diese können ihre Kandidatur allerdings innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich wieder zurückziehen. Für die Neuwahl wird daher ein neuer Stimmzettel erstellt.