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Ortschaftsratswahl Grimmelfingen 2026

Am 05. Juli 2026 findet in der Ortschaft Grimmelfingen-Lindenhöhe die Wahl zum Ortschaftsrat statt.

1. Zahl der Bewerber*innen 

Die Zahl der Ortschaftsrät*innen wird durch die städtische Hauptsatzung (§ 8 Abs. 2) bestimmt: 
In Grimmelfingen 12 Mitglieder.

In Gemeinden mit nicht mehr als 5.000 Einwohner*innen (nach § 72 S. 1 GemO findet dies für die Ortschaften analog Anwendung) dürfen die Wahlvorschläge höchstens doppelt so viele Bewerber*innen enthalten, wie Mitglieder zu wählen sind (§ 26 Abs. 4 Satz 2 GemO). Dies betrifft die Wahlvorschläge in allen Ortschaften.
Es empfiehlt sich bei der Aufstellung mehrere "Ersatzbewerber*innen" zu bestimmen, die für den Fall des Ausscheidens einer Person nachrücken können.
Sind zu viele Bewerber*innen in einen Wahlvorschlag aufgenommen, streicht der Gemeindewahlausschuss die Überzähligen in der Reihenfolge von hinten (§ 18 Abs.3 Satz 2 KomWO).

2. Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können beim Wahlamt eingereicht werden. Informationen hierzu und zu den Angaben in den Wahlvorschlägen, z.B. Berufs- und Namensangaben, erhalten Sie von den
Bürgerdiensten, Statistik und Wahlen per Mail an wahlamt@ulm.de oder telefonisch unter  0731 161 3371.

Nach § 14 Abs. 1 KomWO muss der Wahlvorschlag enthalten:
Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers/der Bewerberin,
zusätzlich kann ein eingetragener Doktorgrad und ein eingetragener Ordensname oder Künstlername angegeben werden,
(nur) bei Unionsbürger*innen die Staatsangehörigkeit,
den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und - sofern vorhanden - die Kurzbezeichnung.

Die Namen der Bewerber*innen müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Jeder Bewerber/jede Bewerberin darf dabei nur einmal aufgeführt sein.

Die Personalien der Bewerber*innen sind Gegenstand der Zulassungsentscheidung des Gemeindewahlausschusses (§ 18 KomWO).
Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl der Gemeinderäte und der Ortschaftsräte, das sogenannten Wahlausschschreiben, ist bereits auf der Website der Stadt Ulm veröffentlicht. Wahlvorschläge können ab sofort bei den Bürgerdiensten, Statistik und Wahlen, Olgastraße 66, 89073 Ulm eingereicht werden. Ende der Einreichungsfrist ist der 23.04.2026 um 18 Uhr. 

3. Reihenfolge der Wahlvorschläge 

Die Reihenfolge richtet sich nach dem Eingang der Wahlvorschläge.




Das Wahlrecht und das Wahlsystem für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg werden unter diesem Link erklärt.

Informieren: Machen Sie sich schlau, von wem Sie in Ihrem Ortschaftsrat vertreten werden wollen! Ab Anfang Mai steht die offizielle Liste aller Kandidatinnen und Kandidaten auf dieser Website. Weitere Informationen zu den Personen und Ihren Programmen finden Sie zum Beispiel auf den Websites der Parteien und Wählervereinigungen.

Am richtigen Ort sein: In welchem Wahllokal Sie wählen gehen können, steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Diese erhalten Sie rechtzeitig vor der Wahl mit der Post.

Vorausschauen: Die zwei Wahllokale in Grimmelfingen sind am 5. Juli 2026 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Überlegen Sie sich rechtzeitig, ob Sie diesen Termin wahrnehmen können. Wenn nicht, beantragen Sie Briefwahl.

Briefwahl: Wenn Sie am 5. Juli 2026 möglicherweise verhindert sind, können Sie Ihre Stimmen natürlich auch per Briefwahl abgeben. Sie erhalten dann die entsprechenden Unterlagen per Post und können sie bequem zu Hause ausfüllen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Reiter "Briefwahl beantragen".