Ortschaftsratswahl Grimmelfingen 2026
1. Zahl der Bewerber*innen
Die Zahl der Ortschaftsrät*innen wird durch
die städtische Hauptsatzung (§ 8 Abs. 2) bestimmt:
In Grimmelfingen 12 Mitglieder.
In Gemeinden mit nicht mehr als 5.000 Einwohner*innen (nach
§ 72 S. 1 GemO findet dies für die Ortschaften analog Anwendung) dürfen die
Wahlvorschläge höchstens doppelt so viele Bewerber*innen enthalten, wie Mitglieder zu wählen sind (§ 26 Abs. 4
Satz 2 GemO). Dies betrifft die Wahlvorschläge in allen Ortschaften.
Es empfiehlt sich bei der Aufstellung mehrere
"Ersatzbewerber*innen" zu bestimmen, die für den Fall des
Ausscheidens einer Person nachrücken können.
Sind zu viele Bewerber*innen in einen
Wahlvorschlag aufgenommen, streicht der Gemeindewahlausschuss die Überzähligen
in der Reihenfolge von hinten (§ 18 Abs.3 Satz 2 KomWO).
2. Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können beim Wahlamt eingereicht werden.
Informationen hierzu und zu den Angaben in den Wahlvorschlägen, z.B.
Berufs- und Namensangaben, erhalten Sie von den
Bürgerdiensten, Statistik und Wahlen per
Mail an wahlamt@ulm.de oder telefonisch unter 0731 161 3371.
Nach § 14 Abs. 1 KomWO muss der Wahlvorschlag
enthalten:
Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers/der Bewerberin,
zusätzlich kann ein eingetragener Doktorgrad und ein eingetragener Ordensname oder Künstlername angegeben werden,
(nur) bei Unionsbürger*innen die Staatsangehörigkeit,
den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und - sofern vorhanden - die Kurzbezeichnung.
Die Namen der Bewerber*innen müssen in erkennbarer
Reihenfolge aufgeführt sein. Jeder Bewerber/jede Bewerberin darf dabei nur
einmal aufgeführt sein.
Die Personalien der Bewerber*innen sind Gegenstand der Zulassungsentscheidung
des Gemeindewahlausschusses (§ 18 KomWO).
Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl der Gemeinderäte und der
Ortschaftsräte, das sogenannten Wahlausschschreiben, ist bereits auf der Website der Stadt Ulm veröffentlicht. Wahlvorschläge können ab sofort bei den
Bürgerdiensten, Statistik und Wahlen, Olgastraße 66, 89073 Ulm
eingereicht werden. Ende der Einreichungsfrist ist der 23.04.2026 um 18 Uhr.
3. Reihenfolge der Wahlvorschläge
Die Reihenfolge richtet sich nach dem Eingang der Wahlvorschläge.
Das Wahlrecht und das Wahlsystem für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg werden unter diesem Link erklärt.
Informieren: Machen Sie sich schlau, von wem Sie in Ihrem Ortschaftsrat vertreten werden
wollen! Ab Anfang Mai steht die offizielle Liste aller Kandidatinnen
und Kandidaten auf dieser Website. Weitere Informationen zu den Personen
und Ihren Programmen finden Sie zum Beispiel auf den Websites der
Parteien und Wählervereinigungen.
Am richtigen Ort sein: In welchem Wahllokal Sie wählen
gehen können, steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Diese erhalten Sie rechtzeitig vor der Wahl mit der Post.
Vorausschauen: Die zwei Wahllokale in Grimmelfingen sind am 5. Juli 2026 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Überlegen Sie sich rechtzeitig, ob Sie diesen
Termin wahrnehmen können. Wenn nicht, beantragen Sie Briefwahl.
Briefwahl: Wenn Sie am 5. Juli 2026 möglicherweise
verhindert sind, können Sie Ihre Stimmen natürlich auch per Briefwahl
abgeben. Sie erhalten dann die entsprechenden Unterlagen per Post und
können sie bequem zu Hause ausfüllen. Weitere Informationen dazu
erhalten Sie im Reiter "Briefwahl beantragen".