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Bundestagswahl 2025

Logo zu den Wahlen in Ulm

Der Bundespäsident hat den Wahltag auf Sonntag, den 28. September 2025 festgelegt.

Seit dem 27. März 2024 (Vertreterversammlung) bzw. 27. Juni 2024 können Personen in Versammlungen für Kreiswahlvorschläge aufgestellt werden.

Kreiswahlvorschläge können von Parteien und Wahlberechtigten eingereicht werden.
Ein Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen einer Person enthalten, diese Person darf nur auf einem Kreiswahlvorschlag benannt werden.
Sogenannte etablierte Parteien, das heißt Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener
Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, sowie Einzelbewerbende benötigen bei Kreiswahlvorschlägen 
mindestens 200 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises.

Die Einreichungsfrist für die Kreiswahlvorschläge endet am 21. Juli 2025 um 18 Uhr.
Wir empfehlen eine frühzeitige Einreichung des Kreiswahlvorschlages damit etwaige Mängel noch vor Fristende behoben werden können.
Im Kreiswahlvorschlag sind Vertrauenspersonen zu benennen, diese dienen als Ansprechpartner für das Wahlamt im Zulassungsverfahren.

Der Kreiswahlausschuss entscheidet am 1. August 2025 über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge.

Weitere Informationen zum Aufstellungsverfahren erhalten Sie unter wahlamt@ulm.de
Hintergrundinformationen für Wahlbewerbende finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Unter diesem Link finden sich allgemeine Informationen und Antworten zur Bundestagswahl.