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Gänstorbrücke

Ersatzneubau der Gänstorbrücke (2024-2027)

Visualisierung Ersatzneubau Gänstorbrücke durch die KRP Architektur GmbH

© KRP Architektur GmbH

Fast jeder weiß inzwischen um den schlechten Zustand der 1950 erbauten Gänstorbrücke, einer der wichtigsten Straßenverbindungen zwischen Ulm und Neu-Ulm. Bis Mitte 2025 wird zunächst die oberstromige Brückenhälfte zurück gebaut und neu errichtet. Bis Ende 2027 wird dann auch die unterströmigen Brückenhälfte fertiggestellt sein. Während der gesamten Bauzeit wird der motorisierte Individualverkehr einspurig über die Brücke geführt. Dem Fuß- /Radverkehr steht auf der Brücke ein gemeinsamer Geh-/Radweg zur Verfügung.

Grafik Gänstorbrücke zur Fahrbeziehung während des Neubaus

© Braun Engels Gestaltung im Auftrag der Stadt Ulm

Während der Bauzeit der Gänstorbrücke sind folgende Fahrbeziehungen für den motorisierten Verkehr möglich bzw. gesperrt:

  • Aus der Basteistraße kommend kann man nach rechts in die Münchner Straße abbiegen, geradeaus in die Neue Straße weiterfahren und nach links auf die Gänstorbrücke nach Neu-Ulm abbiegen.
  • Von der Neuen Straße kommend kann man geradeaus in die Basteistraße fahren oder nach links in die Münchner Straße abbiegen. (Allerdings kann man von der Neuen Straße nicht nach rechts auf die Gänstorbrücke abbiegen!)

  • Von Neu-Ulm kommend kann man nur nach rechts in die Basteistraße abbiegen oder geradeaus in die Münchner Straße weiterfahren. (Das Abbiegen nach links in die Neue Straße ist nicht möglich!)

Grafik Gänstorbrücke zur Sperrung des Donauradweges

© Braun Engels Gestaltung im Auftrag der Stadt Ulm

Der Donauradwanderweg bleibt im Bereich der Gänstorbrücke bis zur Fertigstellung Ende 2027 beidseitig gesperrt.

Die Umleitung flussabwärts auf Ulmer Seite erfolgt für Radwanderer beim Bootshaus hinauf zur Neuen Straße, über die Kreuzung und beim Maritim-Hotel hinunter zum Donau-Ufer. In Neu-Ulm werden die Radfahrer*innen über den Weg „Am Steg“ zur Augsburger Straße, über das Augsburger Tor zur Paulstraße geführt, um dann beim ehemaligen Barfüßer-Biergarten wieder auf den Donauradweg zu gelangen.

Auf dem Bild sehen Sie Tim von Winning, Katrin Albsteiger, Martin Ansbacher, Klaus Tappeser, Markus Krämer, Sabine Beck (von links) mit ihren Erinnerungsgegenständen für die Zeitkapsel

Tim von Winning, Katrin Albsteiger, Martin Ansbacher, Klaus Tappeser, Markus Krämer, Sabine Beck (von links) mit ihren Erinnerungsgegenständen für die Zeitkapsel

Am Freitag, 26. Juli 2024, fand die feierliche Grundsteinlegung für den Ersatzneubau der Gänstorbrücke statt. Die beiden Oberbürgermeister der Doppelstadt Ulm/Neu-Ulm Martin Ansbacher und Katrin Albsteiger betonten beide den neuen Brückenschlag über die Donau hinweg, der als Symbol für die gute Zusammenarbeit der beiden Städte steht. Die Kosten von insgesamt 53 Millionen Euro teilen sich die Städte zur Hälfte mit Unterstützung der beiden Länder. Regierungspräsident Klaus Tappeser überreichte für das künftig schwerlastverkehr- und straßenbahntaugliche, neue Bauwerk einen Förderbescheid des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 11 Millionen Euro. Seine bayerische Kollegin Frau Regierungsvizepräsidentin Sabine Beck überbrachte die freudige Nachricht, dass sich der Freistaat mit einer Fördersumme von 18,8 Millionen Euro beteiligen wird.

In die Zeitkapsel, die in den Grundstein eingemauert wurde, legten unter anderem OB Ansbacher einen Plüschtier Spatz, Oberbürgermeisterin Albsteiger einen Schlüsselanhänger vom Wasserturm, die beiden Fördergeber jeweils ihre laminierten Fördermittelbescheide, Baubürgermeister Tim von Winning einen USB-Stick in Form des Ulmer Münsters mit den Bauplänen, Stadtbaudirektor Markus Krämer die Neu-Ulmer Tageszeitung und der städtische Bauleiter Timo Roth seine Armbanduhr mit Datum und Uhrzeit der Grundsteinlegung.

Fast 28.000 Fahrzeuge rollen täglich über die 74 Jahre alte Gänstorbrücke, die seit 2018 nur noch eingeschränkt befahrbar ist. In der KW 31/2024 starten die vorbereitenden Arbeiten für den Abriss der flussaufwärts gelegenen, maroden Brücke. Dazu wird auf Neu-Ulmer Seite ein sogenanntes „Vorschubgerüst“ errichtet. Anfang 2025 kann dann die erste Brückenhälfte abgebrochen werden.
Während der dreieinhalbjährigen Bauzeit kann der Auto-/Rad- und Fußverkehr weiterhin die Brücke in beide Fahrtrichtungen -zunächst auf dem flussabwärts gelegenen Brückenteil- queren. Nach Fertigstellung der ersten Brückenhälfte wird dort dann der gesamte Verkehr abgewickelt.

Die Gänstorbrücke verbindet seit ihrer Erbauung 1950 die Städte Ulm und Neu-Ulm und damit die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg. Sie misst einer Gesamtlänge von 96,10 Metern und einer Breite von 18,60 Metern und gehört den beiden Städten zu jeweils 50%. Allerdings ist die mittlerweile 70 Jahre alte Brücke nicht für die heutigen Verkehrslasten geplant gewesen.

Durch die 2016/2017 angeordnete Bauwerksprüfung und einer Nachberechnung zur Feststellung des Sanierungsaufwandes und des Ziellastniveaus, sowie weiterer Untersuchungen kritischer Stellen wurde klar, dass die Gänstorbrücke nicht mehr sanierbar ist.

Um den Verkehr noch so lange wie möglich zu gewährleisten, wurde die Last auf der Brücke seither deutlich verringert: Mit der Reduktion auf je eine Fahrspur, sowie einer umfassenden Monitoringanlage, die kleinste Veränderungen der Brückenbeschaffenheit dokumentiert, wird die absolute Sicherheit der Verkehrsteilnehmer garantiert.
Breiten- und Höhenbeschränkungen sollen außerdem die Überfahrt von Transporten und LKWs ab 3,5 Tonnenverhindern und die Brücke bis zur Fertigstellung eines Neubaus vor zu schweren Lasten und daraus resultierenden Schäden schützen.

Phase 1: Entwurf, Planung und Finanzierung
In einem geschlossenen Wettbewerbsverfahren konnten 10 Teilnehmer bis zum 06.09.2019 ihre Vorschläge und Entwürfe für eine neue Brückenkonstruktion einsenden. Durch zeitintensive Prüfung und Verhandlungsverfahren wurde bis zum 07.02.2020 der Preisträger ermittelt. Aufgrund der Lage der Gänstorbrücke im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet und gleichzeitig Überschwemmungsgebiet der Donau werden weitere Baugenehmigungsphasen nötig. Auch der Status als Landesstraße auf baden-württembergischen Gebiet und Staatsstraße im bayerischen Teil stellt besondere Anforderungen an Konstruktion, Planung und Genehmigung.

Die daraus resultierenden Vorgaben müssen in dem Bauwerksentwurf beachtet werden, ehe die Städte die jeweiligen Fördergelder bei beiden Ländern beantragen können. Bis zum Spatenstich und damit dem Baubeginn wird daher noch einiges Wasser die Donau hinunterlaufen.

Phase 2: Bau der neuen Gänstorbrücke
Bevor mit dem Rückbau der Brücke begonnen werden kann, wird die neue Brücke soweit wie möglich parallel zur bestehenden Brücke aufgebaut und konstruiert. Dies soll die Zeit, in der die Donau nicht überquert werden kann, so stark wie möglich reduzieren. Die reine Bauzeit mit Abbruch des bestehenden Brückenbauwerks ist ein Zeitraum von zweieinhalb Jahren angesetzt.

Phase 3: Rückbau der alten Gänstorbrücke und einsetzen der neuen
Sobald die Hauptkonstruktion der neuen Brücke fertiggestellt ist, wird die alte Brücke Stück für Stück zurückgebaut. Dann wird das tragende Gerüst der Brücke errichtet und anschließend die zuvor errichtete Konstruktion mitsamt Straße eingehoben.

24.04.1945
Sprengung der 1910 bis 1912 errichteten "alten" Donaubrücke beim Gänstor (Widerlager und Pfeilerstümpfe sind erhalten geblieben)

20.02.1950
Beginn Bauausführung der Gänstorbrücke

10.12.1950
Verkehrsübergabe der Gänstorbrücke

1972
Sanierung der Betondecke, Einbau einer Abdichtung

1981
Bei Brückenprüfung werden Risse festgestellt, Untersuchung zeigt, dass unvollständig verpresste Spannglieder mit Korrosion vorhanden sind.

1982
Erneuerung der Fahrbahnabdichtung, Nachspannen und Verpressen von Spanngliedern. Verstärkung des Bauwerks durch Daueranker. Rückstufung des Bauwerks von Brückenklasse 45 in Brückenklasse 30 (keine Schwertransporte)

1988
Verstärkung des ersten Hauptträgers mit 25mm Spritzbeton

2000/2001
Gehwegsanierung

2016/2017
Beauftragung einer Bauwerksprüfung und einer Nachberechnung zur Festlegung des Sanierungsaufwandes und des Ziellastniveaus.

2018
Untersuchung kritischer Stellen aus der Nachberechnung zur Absicherung der Rechenansätze und angenommenen Materialeigenschaften.