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Die Ulmer Bürger Stiftung

Logo der Ulmer Bürgerstiftung

Am 26. März 1997 wurde vom Ulmer Gemeinderat die Ulmer Bürger Stiftung gegründet. 600 Jahre vorher, am 26. März 1397, erfolgte die Verkündung des Großen Schwörbriefes der Stadt Ulm. Mit dieser Stiftung will die Stadt Ulm aus Anlass dieses großen Jubiläums ein Zeichen Ulmer Gemeinschaft und Solidarität setzen.
Als finanziellen Grundstock hat der Gemeinderat der Stiftung 6 Mio. DM zur Verfügung gestellt. Die Stiftung fördert die Gemeinwesenarbeit in Ulm. Sie will helfen, dass Initiativen und Aktivitäten noch mehr als dies bis heute dankenswerterweise geschieht, in bürgerschaftlicher Eigeninitiative und Verantwortung entwickelt werden.
Gemeinwesenarbeit umfasst Initiativen und Projekte auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung, der Völkerverständigung, der Heimatkunde/Heimatpflege, des Umweltschutzes, der Jugendhilfe, des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege, deren Ziel es insbesondere ist, sich der sozialen Problematik in unserer Gesellschaft vorbeugend und helfend anzunehmen, gravierende soziale Probleme schon im Vorfeld abzufangen oder soziale Netze und Unterstützung herzustellen, zu stützen und zu erweitern.

Die Stiftung finanziert ihre Aktivitäten aus Erträgen des Stiftungskapitals und aus Spenden; das Stiftungskapital selbst muss unangetastet bleiben.

Die Vergabe erfolgt zweimal im Jahr - im Februar und im September. Die Stiftung orientiert sich bei der Vergabe von Geldern an folgenden Kriterien:

  • Einmaligkeit der Finanzzuweisung
  • Anschubfinanzierung für ein Projekt
  • Anerkennungsfinanzierung für ein Projekt
  • Mittelvergabe nur an eine steuerbegünstigte Körperschaft (bittevorläufige Bescheinigung oder Freistellungsbescheid des Finanzamts beifügen)

Anträge auf Unterstützung durch die Stiftung sind schriftlich und formlos an den Oberbürgermeister als Vorsitzenden des Stiftungsvorstands zu richten.

Wer mitmachen will, kann selbst entscheiden, ob seine Spende direkt verwendet oder dem Stiftungskapital zugeführt werden soll und dann die Erträge daraus für Hilfen zur Verfügung stehen. Selbstverständlich werden verfügte Zweckverbindungen beachtet.

Spendenkonto Nr. 67 177 bei der Sparkasse Ulm BLZ 630 500 00
IBAN: DE60630500000000067177
BIC:  SOLADES1ULM

Der Stiftung ist vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit zuerkannt worden. Spenden können also steuerlich geltend gemacht werden. Sie erhalten unaufgefordert eine Spendenquittung.

Anträge auf Unterstützung durch die Stiftung sind schriftlich und formlos an den Oberbürgermeister als Vorsitzenden des Stiftungsvorstands zu richten. Die Vergabe erfolgt zweimal im Jahr - im Februar und im September.

Anschrift der Stiftung:
Ulmer Bürger Stiftung
Rathaus
89070 Ulm