Führerschein jetzt online umtauschen
© Bild von Karolina Grabowska auf Pixabay
Für Personen, deren Kartenführerscheine zwischen 1999
und 2001 ausgestellt wurden, laufen die Umtauschfristen bald aus. Sie müssen
ihn spätestens bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Führerscheine, die in den Jahren
2002 bis 2004 ausgestellt wurden können noch bis zum 19. Januar 2027
umgetauscht werden.
Für Personen, die vor dem Jahr 1953 geboren sind,
gelten diese Fristen nicht. Der Umtausch muss bei ihnen erst zum 19. Januar
2033 erfolgen. Dabei kommt es weder auf die Art des Führerscheins, d.h. Papier-
oder Scheckkartenführerschein, noch auf das Ausstellungsdatum an.
Der Umtausch kann nun auch bequem online erledigt werden, ein persönlicher Termin bei der Stadt ist nicht mehr erforderlich. Die Anmeldung erfolgt sicher über die BundID in Verbindung mit der AusweisApp, sodass die Identität zuverlässig elektronisch bestätigt wird. Anschließend können die Gebühren direkt digital bezahlt werden – schnell, komfortabel und ohne Medienbruch. Für den Führerscheinumtausch sind keine ärztlichen Untersuchungen oder Prüfungen erforderlich.
Das digitale Verfahren spart spürbar Zeit: Wartezeiten bei der Antragstellung entfallen, sie kann rund um die Uhr sowie von jedem Ort erledigt werden. Ein modernes und bürgernahes Angebot, das den Weg zum neuen Führerschein deutlich erleichtert. Ein Besuch in der Führerscheinstelle ist erst wieder nötig, wenn der neue Führerschein zur Abholung bereitliegt: Dann wird vor Ort lediglich der alte Führerschein gegen den neuen ausgetauscht. Über diesen Link kommen Sie direkt zum Antrag auf Führerscheinumtausch.