Parkerleichterungen für Bewohnerinnen und Bewohner
Wenn
Sie in einem Parkgebiet mit Ihrer
Hauptwohnung gemeldet sind und keine private Garage oder privaten Stellplatz
besitzen, können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Parkausweis
berechtigt Sie zum Parken in einem ausgewiesenen Gebiet.
Seit
dem 16. März 2023 können Sie den Bewohnerparkausweis als Erst‐ und Folgeantrag
online beantragen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Online‐Antragsstellung und den zugelassenen Parkgebieten auf dieser Seite:
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