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Vergebene Aufträge aus Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 EUR netto

Hier informieren wir Sie, nach § 30 UVgO, über vergebene Aufträge nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Nettoauftragswert ab 25.000 EUR.

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