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Rechtliches Vorgehen

Die EU-Verordnung Nr. 2024/1679 über das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) legt Ziele und Vorgaben für den Ausbau von Schienen, Straßen, Luft- und Wasserwegen sowie deren Verknüpfungen fest. Ulm liegt dabei am Rhein-Donau-Korridor, einem wichtigen europäischen Verkehrskorridor. Mit der Überarbeitung der Verordnung sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis 2027 für alle größeren Städte – sogenannte städtische Knoten – einen nachhaltigen Mobilitätsplan (SUMP – Sustainable Urban Mobility Plan) zu entwickeln und regelmäßig zu überwachen. Ulm gehört zu den 78 betroffenen Städten in Deutschland. Auch das Land Baden-Württemberg hat klare Vorgaben geschaffen: Der Landtag hat am 1. Februar 2023 ein weiterentwickeltes Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz verabschiedet. Darin werden Klimaziele für 2030 und 2040 festgelegt. Für den Verkehrssektor sieht das Gesetz die Aufstellung von Klimamobilitätsplänen vor (§ 28). Diese Pläne enthalten konkrete Maßnahmen, mit denen der Verkehr klimafreundlicher gestaltet und zugleich die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft berücksichtigt werden. Ziel ist es, die CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % und bis 2040 vollständig zu reduzieren (jeweils im Vergleich zu 2010).