Rechtliches Vorgehen
Die
EU-Verordnung Nr. 2024/1679 über das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) legt
Ziele und Vorgaben für den Ausbau von Schienen, Straßen, Luft- und Wasserwegen
sowie deren Verknüpfungen fest. Ulm liegt dabei am Rhein-Donau-Korridor, einem
wichtigen europäischen Verkehrskorridor. Mit der Überarbeitung der Verordnung
sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis 2027 für alle größeren Städte –
sogenannte städtische Knoten – einen nachhaltigen Mobilitätsplan (SUMP –
Sustainable Urban Mobility Plan) zu entwickeln und regelmäßig zu überwachen.
Ulm gehört zu den 78 betroffenen Städten in Deutschland. Auch das Land
Baden-Württemberg hat klare Vorgaben geschaffen: Der Landtag hat am 1. Februar
2023 ein weiterentwickeltes Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz
verabschiedet. Darin werden Klimaziele für 2030 und 2040 festgelegt. Für den Verkehrssektor
sieht das Gesetz die Aufstellung von Klimamobilitätsplänen vor (§ 28). Diese
Pläne enthalten konkrete Maßnahmen, mit denen der Verkehr klimafreundlicher
gestaltet und zugleich die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft
berücksichtigt werden. Ziel ist es, die CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens
55 % und bis 2040 vollständig zu reduzieren (jeweils im Vergleich zu 2010).