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Was hat es mit dem „Zukunftsplan Mobilität 2040“ auf sich? Welche Ziele werden damit verfolgt und warum ist er überhaupt notwendig? Es lohnt sich, dazu einen Blick auf die übergeordneten Ziele und die dahinter stehenden Gesetze und Verordnungen zu werfen!

Zielsetzung

Die Stadt Ulm entwickelt den „Zukunftsplan Mobilität 2040“, einen Klimamobilitätsplan, der die Grundlage für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung bildet. Ziel ist es, die Mobilität in Ulm langfristig umweltfreundlich, effizient, barrierefrei und sozial gerecht zu gestalten. Mit diesem Plan soll das Thema Mobilität stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Stadt möchte damit die Lebensqualität ihrer Bürger*innen verbessern und gleichzeitig die Klimaschutzvorgaben von EU, Bund und Land Baden-Württemberg einhalten. Konkret heißt das: Bis zum Jahr 2040 sollen die CO2-Emissionen im Verkehr in Ulm im Vergleich zu 2010 vollständig – also um 100 Prozent – reduziert werden.

Klimamobilitätspläne

Klimamobilitätspläne sind strategische Konzepte, die dazu beitragen sollen, Mobilität im Einklang mit den Klimaschutzzielen zu gestalten. Sie zielen darauf ab, CO2-Emissionen im Verkehr zu senken und gleichzeitig eine umweltfreundliche, effiziente und gerechte Fortbewegung zu fördern. Im Mittelpunkt stehen öffentliche Verkehrsmittel, Rad- und Fußverkehr sowie innovative Mobilitätsangebote.

Rechtliches Vorgehen

Die EU-Verordnung Nr. 2024/1679 über das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) legt Ziele und Vorgaben für den Ausbau von Schienen, Straßen, Luft- und Wasserwegen sowie deren Verknüpfungen fest. Ulm liegt dabei am Rhein-Donau-Korridor, einem wichtigen europäischen Verkehrskorridor. Mit der Überarbeitung der Verordnung sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis 2027 für alle größeren Städte – sogenannte städtische Knoten – einen nachhaltigen Mobilitätsplan (SUMP – Sustainable Urban Mobility Plan) zu entwickeln und regelmäßig zu überwachen. Ulm gehört zu den 78 betroffenen Städten in Deutschland. Auch das Land Baden-Württemberg hat klare Vorgaben geschaffen: Der Landtag hat am 1. Februar 2023 ein weiterentwickeltes Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz verabschiedet. Darin werden Klimaziele für 2030 und 2040 festgelegt. Für den Verkehrssektor sieht das Gesetz die Aufstellung von Klimamobilitätsplänen vor (§ 28). Diese Pläne enthalten konkrete Maßnahmen, mit denen der Verkehr klimafreundlicher gestaltet und zugleich die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft berücksichtigt werden. Ziel ist es, die CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % und bis 2040 vollständig zu reduzieren (jeweils im Vergleich zu 2010).

Die Bedeutung für Ulm

Für die Stadt Ulm ist der Klimamobilitätsplan eine zentrale Grundlage, um die eigenen Klimaziele zu erreichen. Als wachsendes Oberzentrum mit einer starken Wirtschaft, steigender Bevölkerung und zunehmendem Verkehrsaufkommen möchte Ulm durch einen ganzheitlichen Ansatz im Bereich Mobilität sowohl den Klimaschutz voranbringen als auch die Lebensqualität der Menschen vor Ort erhöhen. Der Ulmer Klimamobilitätsplan orientiert sich an den Leitlinien für SUMP und wird deshalb auch von der EU als solcher anerkannt. Unterstützt wird die Stadt dabei vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das 65 % der förderfähigen Kosten übernimmt. Nähere Informationen erhalten Sie unter anderem über das SUMP-Portal des Fördergebers BMDV: nachhaltig-mobil-planen.de.