Navigation und Service

Springe direkt zu:

Ausnahmegenehmigung für Handwerker

Kleintransporter am Straßenrand

© maho - stock.adobe.com

Mit einem Handwerkerparkausweis können Betriebe, die bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer gemeldet sind, mit ihrem Fahrzeug für die Dauer des Arbeitseinsatzes bei Kundinnen und Kunden in bestimmten Bereichen kostenlos parken.

Der Handwerkerparkausweis ist nur für gewerbliche Einsatzzwecke und ausschließlich im Stadtgebiet Ulm nutzbar. Das Parken am Betriebs- bzw. Dienstsitz ist mit dem Parkausweis nicht gestattet.

Seit dem 01.03.2023 kostet ein Handwerkerparkausweis 240,00 € pro Jahr. Es besteht nun die Möglichkeit bis zu drei Kennzeichen auf einen Parkausweis eintragen zu lassen. Dieses Angebot ermöglicht es, dass der Parkausweis "geteilt" werden kann. Immer nur ein Fahrzeug, das auf dem Parkausweis eingetragen ist, darf mit dem Original des Parkausweises kostenlos parken. Müssen die Fahrzeuge alle zur gleichen Zeit in Ulm parken, muss für jedes Fahrzeug ein eigener Handwerkerparkausweis beantragt werden. 

Der Handwerkerparkausweis kann von Betrieben beantragt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Betrieb muss entweder bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer gemeldet sein
  • Der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird
  • Das eingesetzte Fahrzeug muss sich als Service- oder Werkstattwagen bzw. für den Transport von schwerem und umfangreichem Material oder Werkzeug eignen. Sportwagen, Luxuslimousinen, Oldtimer, etc. sind von vornherein ausgenommen
  • Das Fahrzeug muss mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein, die die Tätigkeit des Betriebes erkennen lässt. Die Aufschrift muss gut sichtbar an den Seiten, am Heck oder an der Vorderseite des Fahrzeugs angebracht sein
  • Das Fahrzeug muss auf die Firma oder der/ den Firmeninhaber/-in zugelassen sein. Fahrzeuge, die auf andere Personen oder Firmen zugelassen sind, können nicht berücksichtigt werden
  • Es wird eine Beschreibung der Tätigkeit und Begründung des Bedarfes des Fahrzeugs für diese Tätigkeit benötigt

Mit dem Handwerkerparkausweise können Betriebe ihr Werkstattfahrzeug werktags von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr für die Dauer des Arbeitseinsatzes bei den Kundinnen und Kunden in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • Im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO), ausgenommen Ladezonen, Gehwege und mobile Beschilderungen
  • In Haltverbotszonen (Zeichen 290 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • Im verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • Im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr und Beachtung der Höchstparkdauer
  • Im Bereich mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • Auf Bewohnerparkplätzen

Das Parken am Betriebs- bzw. Dienstsitz ist mit dem Parkausweis nicht gestattet. Das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis ebenfalls nicht möglich.

Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.


240,00 € pro Handwerkerparkausweis und Jahr.

Es können auch Tagesgenehmigungen beantragt werden. Auf diesen Genehmigungen wird das Kennzeichen des Werkstattfahrzeugs eingetragen. Diese Genehmigungen sind nur am Tag des eingetragenen Datums gültig. Bei mehreren Arbeitseinsätzen sind Blöcke mit jeweils 10 Tagesgenehmigungen erhältlich.

Die Verwaltungsgebühr für die jeweilige Genehmigung beträgt:

  • Tagesgenehmigung:14,00 €
  • Block mit 10 Tagesgenehmigungen: 118,00 €
  • Tagesgenehmigung Fußgängerzone: 22,00 €

Die Verwaltungsgebühr bei Verlust des Parkausweises oder Kennzeichenänderungen beträgt 12,00 €. Sobald mehr als ein Kennzeichen auf dem Parkausweis eingetragen sind, muss bei Verlust ein Neuantrag gestellt werden.

 

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie der Handwerkskarte bzw.
  • Kopie der aktuellen IHK-Mitgliedsbescheinigung
  • Kopie des Kfz-Scheins von jedem angegebenen Fahrzeuge
  • Fotos der Fahrzeuge auf denen das Kennzeichen in Verbindung mit der Firmenbeschriftung sowie der Fahrzeugeinrichtung sichtbar ist

 

Hinweis:

Die Handwerkskarte wird von der Handwerkskammer ausgestellt. Eine IHK-Mitgliedsbescheinigung der IHK-Ulm ist unter https://mitgliedsbescheinigung-ulm.gfi.ihk.de/start sowie auf Anfrage per Mail an info@ulm.ihk.de erhältlich.

Das Antragsformular sowie ein dazugehöriges Merkblatt mit weiteren Informationen finden Sie Handwerkerparkausweis beantragen. Bitten füllen Sie das Formular aus und legen Sie die benötigten Anlagen dazu. Die Unterlagen senden Sie anschließend an service-verkehr@ulm.de oder per Post an die Servicestelle Verkehr. Sie erhalten den Handwerkerparkausweis nachfolgend mit einer Rechnung zugesandt.

Sollten Sie eine persönliche Antragstellung bevorzugen, denken Sie bitte an die oben aufgeführten Unterlagen. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst bearbeitet werden kann, wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen.