Legalisierung des Gehwegparkens
Wenngleich eine Kommune keine Rechtsgrundlage hat, Gehwegparken pauschal zu erlauben, kann es in einzelnen Straßenabschnitten legalisiert werden. Wo eine entsprechende Markierung auf dem Gehweg angebracht ist, darf unter Berücksichtigung der StVO (Straßenverkehrsordnung) auf dem Gehweg geparkt werden. Dasselbe gilt, wo das sogenannte „Verkehrszeichen 315“ steht. Der... Weiter