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Naturschutz

Ufer eines Flusses, in dem sich Bäume spiegeln.

Durch den Schutz von Tieren und Pflanzen trägt der Naturschutz maßgeblich dazu bei, auch die Lebensgrundlagen des Menschen, wie Boden, Wasser, Luft, Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft für künftige Generationen zu sichern. Der Naturschutz und der gesamte Umweltschutz sind kein Luxusgut, sondern die Voraussetzung für ein dauerhaft gutes Leben und das Überleben der Menschen. Diese Erkenntnis muss das Bewusstsein und den Alltag der breiten Bevölkerung erreichen.

Die untere Naturschutzbehörde ist erster Ansprechpartner für alle Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Stadtkreis. Die Behörde beurteilt Eingriffe in Natur und Landschaft und die erforderlichen Ausgleichsverpflichtungen dazu. Weiterhin ist die untere Naturschutzbehörde zuständig für die Ausweisung und Überwachung von geschützten wertvollen Landschaftsbereichen wie Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile und Biotope. Ebenfalls werden Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete entsprechend überwacht.

Auch werden Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf solchen Flächen betreut und nach der Landschaftspflegerichtlinie beauftragt.

Darüber hinaus erteilt die Naturschutzbehörde u.a. Erlaubnisse und Befreiungen bei Eingriffen in geschützte Naturbereiche. Für alle Angelegenheiten des Artenschutzes - Schutz von Fauna und Flora - ist sie ebenfalls Ansprechpartner.