Lärmaktionsplan Stufe IV - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist die Stadt Ulm verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Lärmaktionspläne aufzustellen bzw. zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm, insbesondere durch Straßenverkehrslärm, zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verpflichtung wird derzeit der Entwurf des Lärmaktionsplans für das Stadtgebiet Ulm erstellt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie eine Karte mit den vorgesehenen Maßnahmen kann auf der rechten Seite unter „Downloads“ herunterladen und einsehen werden.
Die Gemeinderatsdrucksache zum Beschluss für die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange kann hier eingesehen werden.
Als wesentlicher Bestandteil des Planungsverfahrens sollen im Beteiligungsverfahren die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange einladen werden, sich durch Stellungnahmen oder Anregungen am Verfahren zu beteiligen. Die Stellungnahmen können bis spätestens 25. Mai 2025 schriftlich oder per E-Mail an uns gerichtet werden:
Post:
Stadt
Ulm
Stadtplanung,
Umwelt, Baurecht
Münchner
Straße 2
89073
Ulm
E-Mail:
sub2@ulm.de
Am 19. Mai 2025 findet um 19:00 im Stadthaus Ulm (Münsterplatz 50, 89073 Ulm) eine Informationsveranstaltung mit Fragerunde zum Thema Lärmaktionsplan statt. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.