Lärmaktionsplan Stufe IV
Gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist die Stadt Ulm verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Lärmaktionspläne aufzustellen bzw. zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm, insbesondere durch Straßenverkehrslärm, zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verpflichtung wurde der Lärmaktionsplan der Stufe IV für das Stadtgebiet Ulm erstellt.
Der Lärmaktionsplan sowie eine Karte mit den vorgesehenen Maßnahmen kann in der Spalte „Downloads“ heruntergeladen werden.
Die Gemeinderatsdrucksache zum Beschluss des Lärmaktionsplanes kann hier eingesehen werden und beinhaltet folgende Informationen:
- Dokument Lärmaktionsplan
- Betroffenheitsanalysen
- Übersichtsplan Lärmschutzmaßnahmen
- Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung