Beteiligung der Öffentlichkeit
im Rahmen der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans für die Stadt Ulm gem. § 27 Abs. 3 KlimaG Baden-Württemberg
Am 27.06.2023 wurde der Kommunale Wärmeplan im Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Die Beschlussfassung des Ulmer Wärmeplans durch den Gemeinderat wird voraussichtlich Ende November 2023 erfolgen. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit kann im Zeitraum vom 11. September 2023 bis einschließlich 13. Oktober 2023 eine Stellungnahme abgegeben werden.
Den Bericht des Kommunalen Wärmeplans 2023 und die dazugehörigen Anhänge können Sie hier rechts unter Downloads herunterladen und einsehen.
Ihre Stellungnahme können Sie gerne an die Emailadresse klimaschutz@ulm.de richten. Bitte senden Sie uns auch eine Email bei Verständnisfragen zum Wärmeplan oder bei technischen Problemen mit dem Download.
Zusätzlich werden die Unterlagen des Kommunalen Wärmeplans auch im Bürgerservice Bauen (Münchner Straße 2, 89073 Ulm) öffentlich ausgelegt.
Allgemeine
Öffnungszeiten Bürgerservice Bauen
Mo 08:00-12:30 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:30 Uhr
Mi 08:00-12:30 Uhr
Do 12:30-17:00 Uhr
Fr 08:00-12:30 Uhr
Am
04.10.2023 findet um 18:00 im Stadthaus Ulm (Münsterplatz 50) eine
Informationsveranstaltung mit Fragerunde zum Thema Kommunaler Wärmeplan statt. Der Eintritt ist frei. Eine
Anmeldung ist nicht erforderlich.
Häufig gestellte Fragen:
Der Wärmeplan Ulm wird voraussichtlich Ende 2023 vom Gemeinderat beschlossen. Am 31.12.2023 muss aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung des KlimaG BW der Kommunale Wärmeplan Ulm vorliegen.
Bitte sehen Sie sich hierzu folgende Karten mit den Eignungs- und Fokusgebieten der Fernwärme in Ulm an:
Karte Fernwärme Eignungs- und Fokusgebiete 2030 (4,00 MB, pdf)
Karte Fernwärme Eignungs- und Fokusgebiete 2040 (4,00 MB, pdf)
Bitte beachten Sie, dass die Zeitintervalle 2030 und 2040 lediglich Auskunft über eine Eignung als Fernwärmegebiet und eine Einzelfallprüfung seitens der FUG bzw. SWU erfolgen muss.
Eignungsgebiete:
Zumindest teilweise für Fernwärmeversorgung
geeignet.
Nähere Prüfung der technischen und
wirtschaftlichen Machbarkeit soll erfolgen.
Fokusgebiete:
Eignungsbiete mit höherer Priorität.
Nähere Prüfungen der technischen und
wirtschaftlichen Machbarkeit sind bereits angedacht oder haben Vorrang gegenüber
den Eignungsgebieten.
Nein.
Eine Verbindlichkeit kann aufgrund der hohen planerischen Flughöhe und der
Zeitintervalle bis 2030 und 2040 nicht erteilt werden. Der Kommunale Wärmeplan
dient lediglich als Basisgrundlage für weitere Planungen und als Leitfaden für
zukünftige Entscheidungen.
Bitte
beachten Sie, dass Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Anschluss an das
z.B. Fernwärmenetz der FUG oder der SWU haben.
Ein H2-Ready-Siegel auf Gas-Verbrennern ist vom Verein des Deutschen Gas- und Wasserfaches (DVGW) eingeführt worden. Mit diesem Siegel wird bescheinigt, dass die Funktionalität des Gas-Heizkessels für eine Wasserstoffbeimischung von 20 Vol.-% im Erdgas gegeben ist.
Unabhängig davon prüft die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH das gesamte Gasnetz in Ulm auf deren Wasserstoffverträglichkeit und ertüchtigt ggf. die Gas-Infrastruktur, sodass eine vollständige Wasserstoffverträglichkeit im Gasnetz bis 2040 ermöglicht wird.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Ulm im Wärmeplan als auch die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH derzeit keine Angaben treffen können, bis wann welche Straße bis 2040 mit Wasserstoff versorgt werden kann.
Dies hängt vor allem von der allgemeinen Wasserstoffverfügbarkeit in Deutschland ab, welcher durch die vorgelagerten Übertragungsnetze (H2-Backbone) nach Ulm transportiert wird.