Informationen zur Anmeldung und Platzvergabe
Anmeldungen sind in bis zu drei Einrichtungen möglich
Die folgenden Informationen zur Anmeldung und zur Platzvergabe gelten für alle Kindertageseinrichtungen in städtischer, kirchlicher und freier Trägerschaft. Anmeldungen sind ganzjährig in bis zu drei Einrichtungen Ihrer Wahl möglich.
In der Regel werden die Betreuungsplätze an Kinder mit erstem Wohnsitz in Ulm, beginnend im Februar eines Jahres für das folgende Kindergartenjahr vergeben. Zuziehende Familien wenden sich frühzeitig an das Familienbüro der Stadt Ulm. Das Kindergartenjahr beginnt am 1.9. eines Jahres.
Die Platzvergabe erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Leitung der Kindertageseinrichtung. Dabei gelten einheitliche Vergabekriterien, die mit den Elternvertretern abgestimmt und so vom Gemeinderat der Stadt Ulm beschlossen wurden.
Bei Betriebskindertageseinrichtungen (= betrieblich unterstützte Kinderbetreuung) gelten gesonderte Regelungen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem Arbeitgeber bzw. der jeweiligen Betriebskindertageseinrichtung.
Wichtiger Hinweis zur Kita-Platzanmeldung!
Ab dem Frühjahr 2026 wird für die
Anmeldung von Kindern sowie für Verwaltungsprozesse in den
Kindertageseinrichtungen die neue Software Little Bird eingeführt. In diesem
Zusammenhang steht ab April 2026 eine neue Anmeldeseite, das Familienportal,
zur Verfügung. Ab 01.04. erfolgen Kita-Platzanmeldungen ausschließlich über
dieses Portal.
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen
über das neue System Little Bird erst nach Abschluss des Hauptverfahrens der
Kita-Platzvergabe berücksichtigt werden. Wenn Sie für das Kita-Jahr 2026/2027
einen Platz suchen, melden Sie Ihr Kind daher bitte weiterhin über das aktuelle
Kita-Portal an.
Im Zeitraum vom 20.03. bis
einschließlich 31.03.2026 sind keine Anmeldungen möglich. Ab 01.04. können
Anmeldungen wieder über Little Bird vorgenommen werden. Die ersten
Rückmeldungen seitens der Kindertageseinrichtungen sind ab Mai 2026 möglich.
Bitte beachten Sie, dass Kinder, die
bereits auf der Vormerkliste (Warteliste) einer oder mehrerer Kindertageseinrichtungen
stehen, ab April 2026 erneut im neuen Familienportal angemeldet werden müssen.
Eine Übernahme bestehender Vormerkungen erfolgt nicht.
- Kontaktaufnahme mit den Kindertageseinrichtungen
Der Erstkontakt ist über das Internet, telefonisch oder persönlich möglich.
Die Kontaktdaten aller Ulmer Kindertageseinrichtungen mit Ausnahme der Betriebskindertageseinrichtungen sind hier hinterlegt: Wichtiger Hinweis zur Kita-Platzanmeldung!
Bitte beachten Sie, dass mit diesem Erstkontakt allein noch keine Anmeldung erfolgt.
- Informations-/Anmeldegespräch
Die Kindertageseinrichtungen bieten Informationsgespräche an. In diesen können Sie sich über die Einrichtung selbst, das pädagogische Konzept der Einrichtung, die Aufnahmemöglichkeit und den Eingewöhnungsprozess informieren.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit der Kindertageseinrichtung.
- Schriftliche Anmeldung
Sofern die Kindertageseinrichtung Ihren Vorstellungen entspricht melden Sie Ihr Kind unmittelbar in der Einrichtung an.
Insgesamt sind Anmeldungen in bis zu drei Kindertageseinrichtungen möglich. Bitte berücksichtigen Sie deshalb auch wie groß die Wahrscheinlichkeit eines freien Betreuungsplatzes zum Wunschtermin in der jeweiligen Kindertageseinrichtung ist.
Über die Aufnahme Ihres Kindes entscheidet die Leitung der Kindertageseinrichtung. Sie nimmt mit Ihnen Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Wenn in keiner der gewünschten Kindertageseinrichtungen eine Aufnahme möglich ist, berät Sie das Familienbüro der Stadt Ulm bei der weiteren Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz.
Bitte berücksichten Sie, dass sich Zusagen über einen längeren Zeitraum erstrecken können, da in den Einrichtungen mehrere Vergaberunden erforderlich sind.
Bitte beachten Sie:
ein Betreuungsplatz gilt erst dann als zugesagt, wenn der Betreuungsvertrag unterzeichnet ist.
Wenn Sie aus Ulm wegziehen, haben Sie die Möglichkeit einen Härtefallantrag zur Weiterbetreuung in Ihrer bisherigen Ulmer Kindertageseinrichtung zu stellen.
Die Anträge werden in Absprache mit der zukünftigen Wohnortgemeinde bezüglich der Kostenübernahme bearbeitet und im Einzelfall geprüft. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Bitte informieren Sie daher so früh wie möglich Ihre Kindertageseinrichtung über einen bevorstehenden Umzug.
Hier können Sie direkt über ein Online-Formular Ihren Härtefallantrag stellen, falls Sie in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde nicht direkt einen neuen Kita-Platz finden konnten. Der Antrag wird direkt digital an das Familienbüro übermittelt und ist ohne Unterschrift gültig.