Kita-Ordnung
Ordnung der Tageseinrichtung für Kinder

Die Stadt Ulm regelt hiermit den Betrieb ihrer Kindertageseinrichtungen.
Die Kita-Ordnung gibt Auskünfte zu den Punkten:
- Aufnahme, Abmeldung, Kündigung
- Besuch der Tageseinrichtung und Öffnungszeiten
- Ferien und Schließung der Einrichtung aus besonderem Anlass
- Benutzungsgebühr (Grundgebühr/Elternbeitrag und Essensgeld)
- Aufsichtspflicht
- Versicherung und Haftung
- Regelungen in Krankheitsfällen
- Elternbeirat
Maßgebend sind die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen:
- Ärztliche Untersuchung nach § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) mit ärztlicher Impfberatung nach § 34 Abs. 10a Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Belehrung nach § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Bildung von Elternbeiräten nach § 5 KiTaG