Teststrategie und Absonderung in Kitas und Kindertagespflege
Aufhebung der Testpflicht
Für Schulen und
Kindertageseinrichtung wird die Testpflicht aufgehoben. Ein freiwilliges
Testangebot besteht nicht. Der Zugang zur
Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ist somit ab dem 14.
April 2022 wieder ohne vorherige Testung oder Testnachweis möglich.
Weiterhin gültig sind die
Empfehlungen der allgemeinen CoronaVO nach § 2 zum Tragen einer Maske, zum
Mindestabstand, zur Lüftung und zum allgemeinen Hygienekonzept.
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