Grundgebühr und Essensgeld
Elternbeiträge
Für die Benutzung der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Benutzungsgebühr setzt sich aus der Grundgebühr und, soweit angeboten, dem Entgelt für das Mittagessen (Essensgeld) zusammen.
Die Grundgebühr für die Betreuung Ihres Kindes in einer städtischen Kita sowie das Essensgeld sind bei der Abteilung KITA zu entrichten. Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerin bei Fragen hierzu entnehmen Sie bitte dieser Seite.
Geht es um Ihre Gebührenberechnung (ermäßigte Grundgebühr) oder Gebührenbefreiung, lesen Sie bitte hier weiter:
Haben Sie Fragen zur Essensgeldbefreiung lesen Sie bitte hier weiter.