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Ganztagsangebote an Grundschulen

Schule als Lern- und Lebensraum

Schulkindbetreuung Kinder mit Schwungtuch

© Graham Oliver

An allen 24 Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Ulm haben die Kinder die Möglichkeit Angebote den gesamten Tag über an der Schule zu besuchen. Jeweils vor und nach dem Unterricht gibt es ein kommunales Angebot, an 12 Standorten von unserem Kooperationspartner der Arbeiterwohlfahrt Ulm.

Das kommunale Angebot basiert auf einem offenen Konzept – der ganzheitliche Blick auf das Kind steht dabei im Vordergrund. Die Kinder sollen vielfältige Anregungen erleben, die sie in ihrer Entwicklung unterstützen und ihren Horizont erweitern - begleitet und betreut von unseren pädagogisch geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Kinder da sind und individuelle themen- und altersbezogene Angebote initiieren.
Genauso bieten wir Raum für freies Spiel und unangeleitete Aktivitäten. Während der Betreuung in der Mittagszeit können die Kinder im Rahmen der Mittagstischverpflegung gemeinsam zu Mittag essen. Nach Schulschluss ist außerdem noch genügend Zeit, um selbstständig Hausaufgaben zu machen und sich ein wenig zurückzuziehen. Darüber hinaus ist uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern wichtig.

Schwörmontag, 20. Juli 2026:
Unterrichtsende ist nach der 3. Unterrichtsstunde bzw. um 10.00 Uhr
Eine Betreuung im Rahmen des Ganztags, der Verlässlichen Grundschule sowie der flexiblen Nachmittagsbetreuung seitens der Stadt Ulm findet an diesem Tag nicht statt.

Letzter Schultag, 29.07.2026: 
Unterrichtsende am letzten Tag vor den Sommerferien ist nach der 4. Unterrichtsstunde.
Zeugnisausgabe ist an einem der letzten 7 Unterrichtstage des 2.Schulhalbjahres, in der Regel jedoch am letzten Schultag.

Schulbeginn nach den Sommerferien ist für alle Ulmer Schulen am 14.September 2026, ab der 2.Unterrichtsstunde.

Pädagogischer Tag der Betreuungsteams – Betreuung entfällt

Zur Planung des Schuljahres finden an allen Regelgrundschulen bis zu drei pädagogische Planungstage statt:
- in der ersten Schulwoche
- mit Beginn des zweiten Halbjahres
- ggf. zum Ende des Schuljahres

Bitte beachten Sie, dass an diesen Tagen keine Betreuung und auch keine Mittagstischverpflegung stattfindet.  
Hierüber werden alle Sorgeberechtigten von der Schule und/ oder den Betreuungsleitungen an den Standorten informiert. Sollten hierzu Fragen zum Schließtag aufkommen, sind die Betreuungsleitungen in der Regel in der ersten und zweiten sowie der letzten Sommerferienwoche telefonisch unter den bekannten Telefonnummern zu erreichen. 

Pädagogische Leitlinien im Sachgebiet Ganztag

Unser Ziel ist es, den Ganztag an Grundschulen so zu gestalten, dass Kinder gleichermaßen Zugang zu formellem und informellem Lernen erhalten.
Wir wollen Kinder in ihrer Rolle als kleine, aber bedeutende Mitglieder unserer Gemeinschaft stärken, sie ermutigen, ihre Meinung zu vertreten, unterschiedliche Perspektiven zu respektieren und an Entscheidungen des Ganztags mitzuwirken. 
Die bereits im Gemeinderat vorgestellten und verabschiedeten Leitlinien bilden das Fundament für eine gemeinsame Haltung und Vorstellung wie der Ganztag im Zusammenwirken verschiedener Akteursgruppen kindgerecht, fördernd und nachhaltig gestaltet werden kann. 
Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit den Kindern und allen am Schulleben Beteiligten den Ganztag zu gestalten! 

Die Broschüre finden Sie hier: Broschre_Pdagogische Leitlinien (8,87 MB, pdf)

 

 

Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung (GaFöG) hat der Bund 2021 einen wichtigen Schritt gemacht, um Familien nach der KiTa eine verlässliche Betreuung für ihre Grundschulkinder zu ermöglichen. Ziel ist es, die Betreuungslücke zu schließen, die nach der Einschulung für viele Familien entsteht.

Der Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung wird schrittweise eingeführt:
Start: Ab dem Schuljahr 2026/27 für Kinder der 1. Klasse.
Umfang: Von Montag bis Freitag acht Stunden täglich, auch während 10 Ferienwochen im Jahr.

Der Rechtsanspruch richtet sich an alle Grundschulkinder der Regelgrundschulen sowie der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Die Einführung des GaFöG ist eine Chance, den Ganztag an Grundschulen neu zu denken und zukunftsfähig zu gestalten. Als Schulträger und Stadtverwaltung setzen wir uns dafür ein, diese Herausforderung aktiv anzugehen und dabei stets die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen.
Ihre Mitgestaltung ist gefragt!

Wir möchten alle am Schulleben Beteiligten – Sorgeberechtigte, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und weitere Akteure – dazu einladen, ihre Erfahrungen, Erwartungen und Vorstellungen eines guten Ganztags mit uns zu teilen. Gemeinsam entwickeln wir Konzepte, die eine hohe Bildungs- und Betreuungsqualität gewährleisten.
Unser Projekt „Ganztags an der Schule – der Ulmer Weg“ wird von der Abteilung Bildung und Sport der Stadt Ulm koordiniert. In enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten gestalten wir eine nachhaltige Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes – für die Kinder von heute und morgen.

Sie sind interessierte*r Kooperationspartner*in, Schulleitung oder Sorgeberechtigte, deren Kinder bereits oder bald eine Ulmer Grundschule besuchen und möchten sich weiter über das Ganztagsförderungsgesetz informieren oder an Umfragen beteiligen? 
Auf unserer Beteiligungsseite Ganztags an der Schule - warum eigentlich nicht? finden Sie weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen zur Umsetzung in Ulm 

Unser Ziel: Ein Lebensraum für Kinder

Wir möchten, dass Schule mehr wird als ein Lernort – sie soll ein Lebensraum für Kinder sein. Hier fühlen sich die Kinder wohl, werden wahrgenommen und aktiv in die Gestaltung ihres Schulalltags eingebunden. Durch die Förderung individueller Fähigkeiten und Interessen sowie die Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse schaffen wir einen Rahmen, in dem formelle und informelle Bildung sich harmonisch abwechseln. Außerschulische Partner*innen aus beispielsweise Sport, Kultur, Musik und Theater tragen als verlässliche Akteure zur Gestaltung eines abwechslungsreichen Ganztags bei.

Unsere Vision: Ganztagsschulen für alle 

Um unser Ziel zu erreichen, sollen sich alle Ulmer Grundschulen schrittweise zu Ganztagsschulen entwickeln – mindestens in Wahlform mit einer Betreuungszeit von acht Stunden täglich. Ergänzend wird an weiteren Nachmittagen eine kommunale Betreuung angeboten, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Zusätzlich bleibt die tägliche Früh- und Spätbetreuung von 7:00 bis 17:00 Uhr als kommunales Angebot bestehen.

Flexibilität bleibt gewährleistet

Für Kinder, die nicht am Ganztag teilnehmen, wird der Betreuungsbaustein „Verlässliche Grundschule (VGS)“ parallel fortgeführt. Der Baustein „Flexible Nachmittagsbetreuung (FNB)“ bleibt bestehen, bis eine Schule zur Ganztagsgrundschule umgestellt wird. Auch die Schulkindverpflegung bleibt für alle Grundschüler*innen zugänglich.

Begleitung auf dem Weg zur Ganztagsschule

Die Umstellung zur Ganztagsschule erfolgt in enger Abstimmung mit Schulleitungen, Eltern und weiteren Akteur*innen des Schullebens. Verwaltung und externe Beratung unterstützen die Schulen bei diesem Prozess, der sich bedarfsorientiert an den individuellen Gegebenheiten vor Ort ausrichtet.

An der Grundschule am Tannenplatz setzen wir ein zukunftsweisendes Pilotkonzept um. Jede Klasse der Stufe 1 wird von einer festen Betreuungskraft begleitet, in den Klassenstufen 2 bis 4 wird jeweils eine Betreuungskraft pro Jahrgang eingesetzt. Diese Bezugspersonen fördern nicht nur die Kinder individuell, sondern schaffen eine enge Verzahnung von Unterricht und Betreuung über den gesamten Tag.
Auch an der Eduard-Mörike-Grundschule erproben wir ein neues Konzept, welches das Ziel eines qualitativ hochwertigen und kindgerechten, rhythmisierten Ganztags verfolgt. Ziel des Pilotstandorts ist es, Aufschluss über die benötigten Ressourcen wie Personalbedarf, Koordinationsbedarf sowie Kooperationsbudget und Ausstattungsbudget zu erhalten. 
An der Martin-Schaffner-Grundschule setzen wir seit dem Jahr 2022 das Projekt "Ganztag und Raum" mit der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft um. Um dem steigenden Bedarf an Ganztagsplätzen gerecht zu werden,  ist es erforderlich, nicht nur mit dem Bau von zusätzlichen Ganztagsräumen und Mensen zu reagieren, sondern viel mehr ein einheitliches und ganzheitliches Bildungsverständnis zu schaffen, um die räumliche Verzahnung von Schule und Betreuung und so auch eine Auslastung aller bestehender Räume über den ganzen Tag hinweg anzustreben. 

Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie direkt in der Betreuung an der Schule Ihres Kindes.

Die Anmeldeformulare sind auch als Online-Formular der Stadt Ulm abrufbar. Mit Angabe der Schule Ihres Kindes erhalten Sie eine Übersicht mit den Vertragsoptionen für den jeweiligen Schulstandort.
Bitte füllen Sie die Formulare aus und geben diese mit Originalunterschrift an Ihrem Betreuungsstandort ab.

Online-Formular: Anmeldung zur Betreuung

 

Entgelte/ Gebührenerhebung für die regulären Betreuungsangebote

Für das Betreuungsangebot der Verlässlichen Grundschule bis 14:00 Uhr beträgt das Entgelt pro Monat 12,00 Euro pro Tag und Kind. Für das Betreuungsangebot der Verlässlichen Grundschule inklusive der Flexiblen Nachmittagsbetreuung, bis max. 17:00 Uhr, beträgt das Entgelt pro Monat insgesamt 20,00 Euro pro Tag und Kind.
Alle Beiträge reduzieren sich entsprechend der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie. Für die additive Betreuung im Rahmen der Ganztagesschule werden keine Gebühren erhoben.
Empfänger*innen von laufenden Leistungen nach dem SGB II - ALG II, von laufenden Leistungen nach dem SGB XII sowie Lobby-Card-Inhaber*innen wird für die aufgeführten Betreuungsangebote bei Vorlage der Bescheide das Betreuungsentgelt erlassen. Für "Bildung und Teilhabe"-Berechtigte ist das Mittagessen kostenlos.
Weitere Informationen zur Lobby Card finden Sie hier: LobbyCard und KinderBonusCard
Informationen zu Bildung und Teilhabe finden Sie hier: Bildung und Teilhabe


Bitte beachten Sie: 
Nach Einführung des Ganztagsförderungsgesetzes zum Schuljahr 2026/2027 wird mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 eine neue Entgeltordnung eingeführt. Derzeit erarbeitet die Abteilung Bildung und Sport gemeinsam mit der Abteilung KiTa sowie Vertreter*innen des Gemeinderats eine neue Entgeltordnung. 

Die Betreuungszeiten richten sich nach der Betreuungsform der jeweiligen Schule.

Im Rahmen des Betreuungsangebots der Verlässlichen Grundschule: in der Regel von 7:30 bis 8:30 Uhr und von 12:00 bis 14:00 Uhr sowie zusätzlich in der Flexiblen Nachmittagsbetreuung von 14:00 bis 17:00 Uhr.
Im Rahmen der Ganztagesschule: von 7:00 bis 17:00 Uhr.

Hier finden Sie eine Übersicht der Schul- und Betreuungsstandorte und Öffnungszeiten sowie den jeweiligen Ansprechpartner*innen, aufgeteilt nach Sozialräumen.

Schul- und Betreuungsstandorte

Hier folgen in Kürze weitere Informationen