Wohnen
Um Menschen, die aus ihrer Heimat nach Ulm geflüchtet sind, mit Wohnraum zu versorgen, betreibt die Stadt momentan zwei Gemeinschaftsunterkünfte im Mähringer Weg und in der Römerstraße. Darüber hinaus mietet die Verwaltung stadtweit geeignete Wohnobjekte von privaten Anbietern. Weitere Informationen zum Stand der Belegung: Zahlen und Fakten
Geflüchtete, die im
Rechtsstatus der vorläufigen Unterbringung (VU) sind, dürfen nur in einer
Gemeinschaftsunterkunft wohnen, außer sie kommen aus der Ukraine. Geflüchtete
aus der Ukraine sind nach 6 Monaten in der Anschlussunterbringung (AU),
Geflüchtete aus anderen Ländern ab dem Tag der Anerkennung ihres Asylantrages,
bzw. nach 24 Monaten. Sie alle wohnen dann planmäßig in dezentralen Objekten. Dezentrale Objekte sind entweder im Besitz oder in
der Verwaltung der Stadt Ulm (Weitere Informationen: Drehscheibe Wohnraum). Menschen in
Anschlussunterbringung können aber auch in privatem Wohnraum leben,
Ukrainer*innen können dies auch schon in der vorläufigen Unterbringung. Weitere Informationen zur Unterbringung von Geflüchteten in Ulm: Unterbringung der Gefluechteten
Nähere Informationen zum Thema Wohnen: Rund ums Wohnen
Um Menschen, die aus ihrer Heimat nach Ulm geflüchtet sind, mit Wohnraum zu versorgen, betreibt die Stadt momentan zwei Gemeinschaftsunterkünfte im Mähringer Weg und in der Römerstraße.
Darüber hinaus mietet die Verwaltung stadtweit geeignete Wohnobjekte von privaten Anbietern. Weitere Informationen zum Stand der Belegung: Zahlen und Fakten
Geflüchtete, die im Rechtsstatus der vorläufigen Unterbringung (VU) sind, dürfen nur in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, außer sie kommen aus der Ukraine. Geflüchtete aus der Ukraine sind nach 6 Monaten in der Anschlussunterbringung (AU), Geflüchtete aus anderen Ländern ab dem Tag der Anerkennung ihres Asylantrages, bzw. nach 24 Monaten. Sie alle wohnen dann planmäßig in dezentralen Objekten. Dezentrale Objekte sind entweder im Besitz oder in der Verwaltung der Stadt Ulm.
Menschen in Anschlussunterbringung können aber auch in privatem Wohnraum leben, Ukrainer*innen können dies auch schon in der vorläufigen Unterbringung. Weitere Informationen zur Unterbringung von Geflüchteten in Ulm: Unterbringung der Gefluechteten
Eine Mietwohnung können Sie in Ulm mithilfe verschiedener Onlineportale am freien Markt finden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, sich auf eine Mietwohnung bei der Ulmer Heimstätte oder der Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft (UWS) zu bewerben.
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen. Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht. Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein
Der Markt für Mietwohnungen in Ulm ist eng. Noch schwieriger ist er für Personengruppen in besonderen Lebenslagen, zu denen auch Geflüchtete zählen. Deshalb sucht die Stadt Ulm Apartments, abgeschlossene Wohnungen und Häuser zur Miete.
Wenn bei Ihnen ein Mieterwechsel ansteht oder Ihre Immobilie leer steht, dann melden Sie sich bei bei der Stadt Ulm, Drehscheibe Wohnraum. Auch bei vorübergehendem Leerstand (z.B. vor geplantem Abriss) ist eine temporäre Vermietung möglich.
Kontakt: Drehscheibe Wohnraum, E-Mail: wohnraum@ulm.de
Online-Formular: Gerne können Sie uns Ihr Wohnraumangebot auch online melden: formulare.virtuelles-rathaus.de.
Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu
besprechen und ggf. einen Nutzungsvertrag abzuschließen. Dieser
beinhaltet verschiedene Garantien wie die Übernahme von
Instandsetzungskosten oder Mietausfallgarantien. Für notwendige
Sanierungsarbeiten können Zuschüsse gewährt werden. Weitere Informationen: Drehscheibe Wohnraum