Navigation und Service

Springe direkt zu:

Wohncontainer Standorte Wiblingen

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.01.2024 (Beschlussvorlage GD 004-24 _ Unterbingung von Geflüchteten (0,61 MB, pdf)) beschlossen, dass die Unterbringung der Geflüchteten in städtischen Einrichtungen möglichst gleichmäßig im gesamten Stadtgebiet erfolgen soll. Das umfasst neben der Innenstadt auch alle Stadtteile und Ortschaften. Basis dieser Quote ist die Situation vor Beginn des Ukraine-Kriegs.

Die unten stehende Tabelle (mit Zahlen vom Stand 31.12.2023) zeigt, dass die Quote von Geflüchteten im Verhältnis zur gesamten Einwohnerzahl in Wiblingen bisher am niedrigsten ist. Während sie am Eselsberg 4 Prozent und in Mitte/Ost 3 Prozent beträgt, ist sie in Wiblingen 0,7 (Stand 31.12.2023). Aus diesem Grund hat die Verwaltung dem Gemeinderat hierfür einen Standort in Wiblingen vorschlagen. Die Container-Lösung soll ähnlich der Wohncontainer, wie sie auf dem ehemaligen Wohnmobilstellplatz in der Nähe des Donaustadions stehen, erfolgen.

 Stand. 31.12.2023
 

IST

 IST  SOLL

 Sozialräume
(inkl. Ortschaften)

Bevölkerungs-
zahl
Stand 2022 

Anzahl real
verfügbarer
Plätze 

Verhältnis
Geflüchtete/
Einwohnende

Anzahl real
verfügbarer
Plätze bei
3%-Verhältnis

 Mitte/Ost  24.984  761  3,05 %

 750

 Böfingen  20.368  371  1,82 %
 611
 Weststadt  42.815  910  2,13 %
 1.284
 Wiblingen  22.297  156  0,70 %
 669
 Eselsberg  18.694  780  4,17 %
 561
 GESAMT  129.158  2.978  2,31 %
 3.875


Ziel ist es, bis Ende des Jahres 2024 auf diesem Weg Wohnraum für 250 Geflüchtete zu schaffen. Die Kosten dafür belaufen sich auf 9 Millionen Euro.

Es wird Wohnraum für alle Geflüchteten in Ulm benötigt. Hierzu zählen ukrainische Familien ebenso wie z. B. Familien und Alleinreisende aus Afghanistan, Syrien und afrikanischen Staaten. Seit 2015 hat die Stadt Ulm umfangreiche Erfahrungen in der Unterbringung von Geflüchteten gesammelt. Bisher ist es immer gelungen verträglich zum Umfeld zu belegen. Ein funktionierendes Integrationsmanagement und dezentrale Hausleitungen, die sich kümmern, tragen dazu bei.

Generell lässt sich sagen, dass Menschen, die für einen Einzug in den Wohncontainern vorgesehen sind, sich voraussichtlich schon längere Zeit in der Stadt aufgehalten haben werden. Sie kennen wichtige institutionelle Anlaufstellen und Ansprechpersonen und benötigen auch keine sozialpädagogische Vor-Ort-Betreuung mehr. Dieser Umstand wird den Integrationsprozess erleichtern und beschleunigen.

Generell sollen die ausgewählten Grundstücke mit Wohncontainern bebaut werden, die mobil sind, sodass die belegten Flächen auch wieder freigemacht werden können, sollten sie in einigen Jahren nicht mehr benötigt werden. Eine Einschätzung, wann das der Fall sein wird, ist sehr schwer zu treffen. Die weitere Entwicklung im Ukraine-Krieg wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Auch Fluchtbewegungen aus anderen Regionen haben sich in den vergangenen Jahren als sehr volatil erwiesen.

Für die Antragsstellung auf Landesförderung ist Voraussetzung, dass die mobilen Bauten einen Lebenszyklus von mindestens 20 Jahren haben. Die Nutzungsbindung für die Unterbringung von Geflüchteten läuft über 10 Jahre. Ob die Gebäude während dieser Zeit immer am selben Ort stehen, ist unerheblich. Werden die Modulbauten bereits früher nicht mehr benötigt, muss eventuell ein Teil des Zuschusses wieder zurückbezahlt werden.

Die Wohnzeit ist nicht begrenzt, sondern richtet sich nach Bedarf der unterzubringenden Personen, solange diese keine eigene Wohnung finden können und die Kommune unterbringungspflichtig ist. Grundsätzlich werden die Bewohner*innen angehalten, eine eigene Wohnung zu finden - der Wunsch von Geflüchteten des Umzugs in reguläre Wohn- bzw. Mietverhältnisse mit mehr als 10 Quadratmeter/Person ist sehr groß.

Die Geflüchteten müssen sich eigenverantwortlich versorgen. Ihre Einkäufe können sie in Wiblingen erledigen. Ebenso können sie dort Termine mit Ärztinnen und Ärzten etc. wahrnehmen. Die Geflüchteten können bei Bedarf bei der Vereinbarung von Arztterminen durch das Integrationsmanagement unterstützt werden.

In Bezug auf Kitas und Schulen wird die Verwaltung mögliche Engpässe im Auge behalten. Es gibt keine Bevorzugung beim Zugang zu Kitabetreuungsplätzen, ggf. müssen wie bei anderen Bürger*innen auch entferntere Plätze angenommen werden. So wird eine Überforderung vor Ort vermieden.

Die Schüler*innen besuchen zu Beginn eine sogenannte Vorbereitungsklasse (VKL), in der der Schwerpunkt auf dem Spracherwerb und landeskundlichen Themen liegt. Erst wenn ihre Deutschkenntnisse so sind, dass sie eine gute Chance haben dem Unterricht zu folgen, kommen sie in die Regelschule. Da die meisten bereits einige Zeit in einer Gemeinschaftsunterkunft in Ulm sind bevor sie in die neue Unterkunft kommen, kann es gut sein, dass sie diese Vorbereitungsklasse bereits gemacht haben. Falls nicht, müssten die Kinder in der ersten Zeit noch die zugeteilte VKL besuchen.

Die Stadtverwaltung ist der Überzeugung, dass die geflüchteten Menschen annähernd gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt werden sollten. Da in Wiblingen  die mit Abstand wenigsten geflüchteten Menschen in städtischer Unterbringung leben (Stand 31.12.2023), ist die Standortwahl eine Entscheidung, die sich an den oben beschriebenen Zielen orientiert.