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Allgemeine Fragen

Die Stadt Ulm ist gesetzlich verpflichtet, Geflüchtete unterzubringen und kommt dieser Aufgabe nach. Da die bisherigen Kapazitäten jedoch nicht ausreichen, bemüht sich die Stadtverwaltung auf verschiedenen Wegen um zusätzliche Unterbringungen. Ebenso werden die ankommenden Menschen im Integrationsprozess unterstützt. Gleichzeitig arbeitet die Stadtverwaltung intensiv daran, die Einschränkungen für Bürger*innen so gering wie möglich zu halten. Eine Leitlinie der Stadtverwaltung ist, die Geflüchteten möglichst gleichmäßig über die Sozialräume im gesamten Stadtgebiet aufzuteilen. Neben Unterbringungen, die der Stadt Ulm gehören, mietet die Stadt Ulm eine Vielzahl von privaten Unterkünften zur Unterbringung von Geflüchteten an und übernimmt deren Verwaltung (weitere Information: Drehscheibe Wohnraum).

Im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation tauchen natürlich auch einige Fragen auf. Die am häufigsten gestellten Fragen beantworten wir Ihnen auf dieser Seite.

Die Aufnahmequote des Landes Baden-Württemberg richtet sich nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel":

• Das Büro der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz berechnet die Zuteilungsquote jedes Jahr neu.
• Die Zusammensetzung richtet sich zu zwei Drittel nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl der jeweiligen Länder.
• Das Land verteilt die ankommenden Geflüchteten auf die Kreise prozentual nach Einwohnendenzahl.
• Die Stadtverwaltung hat keinen Einfluss auf die Zahl der ihr zugewiesenen Flüchtlinge. Geflüchtete aus der Ukraine haben zunächst freie Wohnortwahl.

Es wird Wohnraum für alle Geflüchteten in Ulm benötigt. Hierzu zählen ukrainische Familien ebenso wie z.B. Familien und Alleinreisende aus Afghanistan, Syrien und afrikanischen Staaten. Die Stadt Ulm hat umfangreiche Erfahrungen in der Unterbringung von Geflüchteten gesammelt, auch nach 2015 mit zeitweise hohen Zugangszahlen, die in der Folge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine nach 2022 deutlich übertroffen wurden. Bisher ist es immer gelungen die Belegung der Unterbringung verträglich zum Umfeld zu gestalten. Ein funktionierendes Integrationsmanagement und dezentrale Hausleitungen, die sich kümmern, tragen dazu bei.

Es gibt unterschiedliche Unterbringungsarten:

• Notfallunterbringung: In der Ulm-Messe und in der Eberhard-Finckh-Straße befinden sich die Notfallunterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine. Hier wohnen neu angekommene Flüchtlinge, die keine andere Wohnmöglichkeit haben. Auch Turnhallen würden in diese Kategorie fallen.
• Gemeinschaftsunterkünfte: Je nach Kapazität werden neue Personen den Gemeinschaftsunterkünften zugewiesen. Derzeit gibt es zwei davon, eine im Mähringer Weg und eine in der Römerstraße. In den Gebäuden im Mähringer Weg sind ebenfalls die Unterbringungsplätze für Wohnungslose verortet.
• Anschlussunterbringung (AU) in von der Stadt Ulm angemieteten und verwalteten Objekten (sogenannten dezentrale Objekte)

Geflüchtete, die im Rechtsstatus der vorläufigen Unterbringung (VU) sind, dürfen i.d.R. nur in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, außer sie kommen aus der Ukraine. Geflüchtete aus der Ukraine sind nach 6 Monaten in der Anschlussunterbringung (AU), Geflüchtete aus anderen Ländern ab dem Tag der Anerkennung ihres Asylantrages, bzw. nach 24 Monaten. Sie alle wohnen dann planmäßig in dezentralen Objekten.

Generell lässt sich sagen, dass Menschen, die für einen Einzug in dezentrale Objekte vorgesehen sind, sich meist schon längere Zeit in der Stadt aufgehalten haben werden. Sie kennen wichtige institutionelle Anlaufstellen und Ansprechpersonen und benötigen keine sozialpädagogische Vor-Ort-Betreuung.

Die Wohnzeit ist wie bei Wohnungslosen nicht begrenzt, sondern richtet sich nach Bedarf der unterzubringenden Personen, solange diese keine eigene Wohnung finden können und die Kommune unterbringungspflichtig ist. Grundsätzlich werden die Bewohner*innen angehalten, eine eigene Wohnung zu finden - der Wunsch von Geflüchteten des Umzugs in reguläre Wohn- bzw. Mietverhältnisse mit mehr als 10 Quadratmeter/Person ist sehr groß. Der Verbleib in dezentralen Objekten ist somit von individuellen Faktoren wie auch vom allgemeinen Wohnungsmarkt abhängig und gestaltet sich sehr unterschiedlich.

Die Geflüchteten müssen sich eigenverantwortlich versorgen. Ihre Einkäufe können sie vor Ort in den Stadtteilen und in den Nachbarschaften erledigen. Ebenso können sie dort Termine mit Ärztinnen und Ärzten, etc. wahrnehmen (solange Personen noch im Bezug von Asylbewerberleistungen sind, ist dies jedoch eingeschränkt). Die Geflüchteten können bei Bedarf bei der Vereinbarung von Arztterminen durch das Integrationsmanagement unterstützt werden.
In Bezug auf Kitas und Schulen wird die Verwaltung mögliche Engpässe im Auge behalten. Es gibt keine Bevorzugung beim Zugang zu Kitabetreuungsplätzen, ggf. müssen wie sonst auch von Wohnort entferntere Plätze angenommen werden. Auf diese Weise wird eine Überforderung an einzelnen Orten im Stadtgebiet vermieden.

Die Schüler*innen besuchen wie andere nichtdeutschsprachige Kinder zu Beginn eine sogenannte Vorbereitungsklasse (VKL), in der der Schwerpunkt auf dem Spracherwerb und landeskundlichen Themen liegt. Diese werden zentral organisiert. Erst wenn ihre Deutschkenntnisse so sind, dass sie eine gute Chance haben dem Unterricht zu folgen, kommen sie in die Regelschule. Da die meisten bereits einige Zeit in einer Gemeinschaftsunterkunft in Ulm sind bevor sie in die Ortschaft kommen, kann es gut sein, dass sie diese Vorbereitungsklasse bereits gemacht haben und bereits in einer Schule sind. Falls nicht, müssten die Kinder in der ersten Zeit noch mit dem Bus in die nächstgelegene VKL fahren. Da die Dauer des Verbleibs in den dezentralen Unterkünften nur bis zum Finden einer eigenen Wohnung vorgesehen ist, macht ein Grundschulwechsel (nur hier ist Sprengelprinzip) aufgr. eines Umzugs in eine dezentrale Unterkunft häufig nur mit Blick auf die individuellen Familiensituation Sinn.

Durch den Besuch von Integrationskursen nimmt das sprachliche Vermögen im Deutschen stark zu. Zudem verfügen die Geflüchteten in der Regel über ein Mobiltelefon/Smartphone und können damit bei Bedarf Übersetzungen vornehmen.

Sollte ein Gespräch dennoch nicht möglich sein, können berechtigte Institutionen für wichtige Termine Dolmetschende hinzuziehen. Diese können beispielsweise über den Internationalen Dolmetscherdienst (IDU) der Stadt Ulm angefragt werden.

Regelungen bezüglich der Kehrwoche, etc. werden, wie in vielen Mehrparteienhäusern, von den Bewohnenden selbst umgesetzt, was der Erfahrung nach funktioniert. Ergänzend wird der Winterdienst in einigen Objekten wie den Gemeinschaftsunterkünften ggf. professionell durch Dritte (Hausmeisterservice) unterstützt.

Falls es zu Beginn Probleme mit der Mülltrennung geben sollte, können auch die dezentralen Hausleitungen kontaktiert werden.

In den vergangenen Jahren kam es in keiner dezentralen Unterbringung zu kritischen Situationen. Sollte dies doch einmal der Fall sein, sollte die Polizei wie üblich per Notruf verständigt werden.