Streuobstwiesen der Stadt Ulm
Streuobst für interessierte Bürgerinnen und Bürger

Das Obst dieser Flächen wird interessierten Bürgern kostenlos zur Verfügung gestellt.
Dabei sind folgende Regeln zu beachten:
Benutzen Sie bei der Beerntung der Bäume geeignete Arbeitshilfen, die zur Obstbaumpflege zugelassen sind, wie Leitern und Pflückbehälter. Sammeln Sie auch das auf den Boden gefallene Obst auf. Vermeiden Sie abgerissene Äste oder sonstige Beschädigungen an den Bäumen. Das Befahren der Streuobstwiesen mit Fahrzeugen ist untersagt. Die gewerbliche Nutzung des Obstes ist nicht erlaubt. Bitte entnehmen Sie nur haushaltsübliche Mengen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Grundstücke und das Beernten der Bäume auf eigene Gefahr erfolgt. Jegliche Haftung für Sach- oder Personenschäden seitens der Stadt Ulm ist ausgeschlossen. Die Stadt Ulm übernimmt keine Garantie für das Vorhandensein von Obst bei der Beerntung (teilweise Jungbäume oder bereits abgeerntet durch Dritte).