Gesundheit

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Flüchtlinge haben einen Behandlungsanspruch bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Leistungen, die zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind, können als Ermessensleistungen gewährt werden. Krankenscheine werden von der Verwaltung ausgegeben. Die Flüchtlingssozialarbeit hilft bei der Suche nach Haus- und Fachärzten.
Asylbewerber/innen erhalten nur eine eingeschränkte
Gesundheitsversorgung nach §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In
gleicher Weise gilt dies für Flüchtlinge, die nach Abschluss ihres Verfahrens
nur eine vorübergehende Duldung erhalten.
Umfang des Leistungsanspruchs
Einen Behandlungsanspruch gibt es grundsätzlich nur
bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Dies gilt sowohl für ärztliche
als auch für zahnärztliche Leistungen. Der Leistungsanspruch erstreckt sich
ebenso auf die Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie auf sonstige
zur Genesung, Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder
Krankheitsfolgen erforderliche Leistungen. Eine Versorgung mit Zahnersatz
erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar
ist.
Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche
und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und
Heilmittel zu gewähren.
Darüber hinaus können nach § 6 AsylbLG Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen erbracht
werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind.
Leistungsansprüche von Flüchtlingen,
Asylbewerbern/innen und anderen Menschen ohne dauerhaftes Bleiberecht sind
damit nicht nur im Vergleich zu den gesetzlich Krankenversicherten, sondern im
Vergleich zu den Beziehern/innen von Krankenhilfeleistungen nach dem SGB XII
deutlich eingeschränkt.
Während des Asylverfahrens sind Flüchtlinge für akute Krankheiten
versichert. Die Verwaltung der zuständigen Gemeinschaftsunterkunft Heimleitung
stellt die Krankenscheine aus, erst dann können Flüchtlinge zum Hausarzt.
Facharztbesuche
Falls notwendig, werden die Flüchtlinge vom Hausarzt zu einem Facharzt für weitere
Untersuchungen überwiesen. Sie erhalten dafür einen Überweisungsschein. Diesen
müssen Sie der zuständigen Sozialarbeiter/in zeigen. Die Sozialarbeiter/in muss
für die Bezahlung dieser Überweisung die Einwilligung des
Gesundheitsdienstes einholen. Wenn Sie
ohne diese Einwilligung mit der Überweisung zum Facharzt gehen, müssen Sie die
Arztrechnung selbst bezahlen.
Wenn das Landratsamt der Konsultation des Facharztes zustimmt, wird die Sozialarbeiterin
einen Termin für Sie vereinbaren, ein Ehrenamtlicher wird Sie dorthin
begleitet.
Rezeptpflichtige Arzneimittel
Vom Arzt verschriebene Medikamente werden nur zum Teil von der Krankenversicherung bezahlt. Einen gewissen Betrag müssen die Flüchtlinge für das Medikament selbst bezahlen. Weil Sie als Asylbewerber nur wenig Geld haben, können sie von dieser Zuzahlung befreit werden. Dieses Schreiben erhalten Sie bei der Sozialarbeiterin. Dieses Schreiben müssen sich Flüchtlinge holen, bevor Sie zur Apotheke gehen, um das Medikament zu kaufen. Dieses Schreiben muss alle drei Monate erneuert werden.Die Befreiung erfolgt nicht automatisch für alle verschriebenen Rezepte, dies ist abhängig von den Inhaltsstoffen der Medikamente. Es gibt auf dem Rezept oben links zwei Kästchen: ist bei „Gebührenbefreit“ das Kreuz gesetzt, entfällt die Zuzahlung mit dem Befreiungsschein – in der Regel sind diese Rezepte in roter Farbe.
Andere Arzneimittel
Es gibt auch Medikamente, die Sie ohne Rezept vom Arzt kaufen können. Das sind in der Regel einfache Schmerzmittel (Kopfschmerzen, Erkältung). Sagen Sie dem Apotheker, was Sie brauchen. Er kann Ihnen ein Medikament empfehlen, das nicht verschreibungspflichtig ist. Das müssen Flüchtlinge selbst bezahlen. Viele Verkäufer in Apotheken sprechen Englisch.
Flüchtlinge und Asylsuchende mit Kindern gelten aufgrund dieser belastenden Lebensbedingungen als Risikogruppe in Bezug auf die Sicherstellung der gedeihlichen Entwicklung der Kinder. Eltern, die Traumata erlitten haben, sind häufig darin eingeschränkt ihren Kindern angemessene Bindungserfahrungen zukommen zu lassen. Studien zeigen, dass traumatisierte Eltern diesbezüglich eine Risikogruppe sind. Das Netzwerk Frühe Hilfen in Ulm hat diese Personengruppe schon früh in den Blick genommen. Frühe Hilfen