Schülerbeförderung
Das D-Ticket JugendBW ist für junge Menschen meist die günstigste Fahrkarte. Es kann z.B. direkt bei der SWU bestellt werden.
Schüler*innen an
allgemeinbildenden Schulen die den ÖPNV nutzen erhalten keine weitere
Kostenerstattung.
Unter
bestimmten Voraussetzungen können die notwendigen Beförderungskosten erstattet werden. Dafür muss ein
Antrag über das Schulsekretariat gestellt
werden, der anschließend geprüft wird.
Eine
Erstattung ist möglich für:
Schüler*innen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten, mit dem Förderbedarf:
Lernen
Geistige Entwicklung
Körperlich-motorische Entwicklung
Sprache
Emotionale und soziale Entwicklung
Sehen
Hören
Schüler*innen in längerer Krankenhausbehandlung
Inklusiv beschulter Schüler*innen an einer allgemeinbildenden Schule
Das Team Schülerbeförderung ist nur telefonisch erreichbar (siehe Kontakt).