Wohnraumförderung
Damit aus Mieter*innen Eigentümer*innen werden
Das Land Baden-Württemberg unterstützt seine Bürger*innen, die in den eigenen vier Wänden wohnen möchten. (Ehe-)Paare, Lebenspartnerschaften sowie Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltszugehörigen Kind und schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnungsbedürfnissen können dafür ein zinsloses Darlehen der L-Bank in Anspruch nehmen. Die Stadt Ulm ist der örtliche Ansprechpartner, bei dem das Förderdarlehen beantragt werden kann.
Wer einen Antrag stellen will, darf bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten und muss das geförderte Objekt ausschließlich selbst nutzen. Keine Förderung erhält, wer bereits über angemessenes Wohneigentum verfügt. Das Land fördert neben dem Neubau auch den Erwerb bestehenden Wohnraums, aber auch Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, wenn dadurch zusätzlicher Wohnraums entsteht.
Die Zinsbindung beträgt 15 Jahre, der Tilgungssatz 2,25 Prozent. Die Zuschüsse der KfW im Neubau für einen Energiestandard ab KfW Effizienzhaus 55 werden ebenfalls gewährt.
Empfänger*innen eines Förderdarlehens, aber auch kinderlose Paare und Alleinstehende, die ein Familienzuwachsdarlehen der L-Bank in die Finanzierung einbeziehen, können eine Ergänzungsförderung für Kinder erhalten. Dieses gilt nämlich auch für Kinder, die innerhalb von zehn Jahren zu dem Haushalt hinzukommen.
L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW
Ebenso finden Sie alle wichtigen Informationen im Service-Portal Baden-Württemberg
unter www.service-bw.de.
Die
Wohnraumförderungsstelle der Stadt Ulm erteilt Auskünfte und steht Ihnen für
Ihr konkretes Vorhaben beratend zur Seite. Ebenso übernimmt sie die Prüfung des
Antrags hinsichtlich der Fördervoraussetzungen und die Weiterleitung an die
L-Bank nach Karlsruhe.
Die
Wohnraumförderungsstelle ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie innerhalb des
Stadtkreises Ulm für
Maßnahmen
von
eigengenutztem Wohneigentum und für
den
Mietwohnungsbau
zinsverbilligte
Darlehen und Zuschüsse beantragen möchten. Aufgrund der Komplexität der Materie
wird empfohlen, die Beratung der Wohnraumförderungsstelle der Stadt Ulm in
Anspruch zu nehmen.
Die
Beratung ist kostenlos. Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung.