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Irrgängle

Irrgängle

1869; ein „yrrganng bey dem Newenthor“ ist schon 1523 nachweisbar, vielleicht sogar schon 1377. Die Straße hatte früher einen anderen Verlauf. Sie bestand aus zwei Teilen: Der „lange“ oder „vordere Irrgang“ verband als nördliche Parallelgasse zur Walfischgasse die Ulmer- mit der Wengengasse, bis er nach dem Zweiten Weltkrieg an der Wengengasse zugebaut wurde. In diese Querverbindung mündete der „kleine Irrgang“ oder „Irrgang auf des Grafen Hofstatt“, der nach wie vor nach Norden zur Sterngasse führt, früher aber nicht gradlinig verlief, sondern im Zickzack um einen im Krieg zerstörten Häuserblock.

In den Steuerbüchern von 1427 bis 1804 zu „Aufs Grafen Hofstatt“ und „Broeglers Gäßlin“, jeweils nach damaligen Anwohnern; 1805 „Irrgängle“. Nicht zu verwechseln mit dem „Irrgang“ beim Kornhaus, einem Streckenabschnitt in den Steuerbüchern von 1427 bis 1804. Darin wird die in der Tat verwirrende Strecke Kornhausgasse, Breite Gasse, Hafengasse von der Breite Gasse bis zur Engelgasse, Engelgasse, Kornhausplatz als „Irrgang“ bezeichnet.

Die Texte der Straßennamen sind dem Buch "Ulms Straßennamen - Geschichte und Erklärungen" entnommen.

Forschung zur Geschichte der Stadt Ulm

Reihe Dokumentationen, Band 15

Herausgegeben vom Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm

Schriftleitung: Prof. Dr. Wolf-Henning Petershagen

Kommissionsverlag W. Kohlhammer, Stuttgart

ISBN: 978-3-17-032466-4