Verkehrswertgutachten
Es ist die Aufgabe des Gutachterausschusses für die Ermittlung
von Grundstückswerten, für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Daneben erstattet er auch Gutachten über den Verkehrswert von
bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken. Diese
können als Basis z.B. für Ankauf- oder Verkauf einer Immobilie,
Erbauseinandersetzungen, Beleihungen, Vermögensauseinandersetzungen,
Zwangsversteigerung oder aus anderen Gründen dienen. Im Rahmen des Gutachtens
wird der aktuelle Verkehrswert (=Marktwert) einer Immobilie ermittelt.
Eine Verkehrswertermittlung für folgendes ist denkbar:
Eine Verkehrswertermittlung für folgendes ist denkbar:
- bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
- unbebaute Grundstücke
- unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
- personenbezogene Rechte (Nießbrauch, Wohnungsrecht)
- grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurechte)
- Eigentumswohnungen