Die Grundsteuerreform
Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 ist die bisherige Berechnung der Grundsteuer - insbesondere die sog. Einheitsbewertung der Objekte nach dem Bewertungsgesetz nach den Wertverhältnissen nach 1964 / 1935 - veraltet und damit verfassungswidrig. Dem Gesetzgeber wurde deswegen aufgegeben, eine Neuregelung zu verabschieden. Sowohl auf Bundes- als auch Weiter