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Grundstückspolitik

Über 125 Jahre Ulmer Bodenpolitik

Ehinger Tor

Angesichts der traditionell starken Wirtschaft in Ulm und in der Region ist die Bereitstellung von günstigem und bezahlbarem Wohnraum für die vielen Arbeitskräfte der Antrieb für die Ulmer Bodenpolitik.

Wesentlich für eine nachhaltige Boden und Baulandpolitik die in Ulm systematisch seit über 125 Jahren betrieben wird, ist der für eine kleine Großstadt (120.000 Einwohner) relativ große Grundbesitz im Umfang von 4.500 ha.

Zwei parallele Entwicklungen, beginnend im 13. Jahrhundert waren ursächlich für einen reichen Grundstock an stadteigenen Flächen.

Die Stadt Ulm selbst konnte bereits im 13. Jahrhundert insbesondere durch permanente Zuerwerbe von ehemals wohlhabenden Familien (Adel) ihren Grundbesitz auf- und ausbauen.

Die Hospitalstiftung Ulm, die durch Gemeinderatsbeschluss 1919 von der Stadt Ulm vollständig übernommen wurde und die im wesentlichen auf dem 1240 gegründete Heilig-Geist-Spital (einer Gründung der Ulmer Bürgerschaft zur Kranken-, Alten- und Armenpflege) basierte und durch zahlreiche private Stiftungen und Zuwendungen zur respektablen Größe von 1.500 ha heutiger Gesamtbesitz angewachsen ist, konnte einen wesentlicher Beitrag dazu leisten.

Bereits seit 1919 werden die städtischen und hospitalitischen Grundstücksgeschäfte zentral von der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Ulm wahrgenommen.

Altes Ulm

Oberbürgermeister Heinrich von Wagner, in Zusammenarbeit mit Fabrikanten der damaligen Zeit (Industriealisierung) haben letztlich den Startschuss für eine systematische Boden- und Baulandpolitik 1889/90 gegeben. Eine wesentliche Rolle hat dabei der Ulmer Stadtrat und Landtagsabgeordnete Leonhard Mayser gespielt, dessen Hutfabrik in der Ulmer Oststadt einen enormen Bedarf an Arbeitskräften hatte, ebenso wie die benachbarten Fabriken, Pflugfabrik Eberhardt, Lederfabrik Lebrecht und andere.

Es wurden seinerzeit systematisch Flächen als landwirtschaftliche Flächen in der Qualität des Bauerwartungslandes aufgekauft und nach Arrondierung des städtischen Besitzes dort Baugebiete ausgewiesen.

So sind beispielsweise die Arbeitereigenheime in der Ulmer Oststadt um die o.g. Fabrikanlagen entstanden und die Arbeiterfamilien konnten eine Bleibe finden. Nebeneffekt dieser sozialen Wohnungsbaupolitik war die Entproletarisierung der Arbeiterfamilien.


Bereits im Jahre 1900 wurde die Stadt Ulm bei der Weltausstellung in Paris für die vorbildliche Baulandstrategie ausgezeichnet und von da an sind Besuchergruppen aus ganz Europa in Ulm empfangen worden.

Die nachfolgenden Generationen im Amt des Oberbürgermeisters und die zahlreich kommunalpolitisch verantwortlichen Stadträte haben in konsequenter und stets einvernehmlicher Weise die Grundlage dafür geschaffen, dass diese für die Stadtentwicklung enorm wichtige Baulandstrategie bis heute fortgeführt werden kann.

Renaturierung Blautal

© Stadt Ulm Li

Immer wieder wird die städtische Liegenschaftsverwaltung angefragt um bei anderen Gebietskörperschaften diese Strategie dazustellen.

Wichtigste Grundbedingung einer erfolgreichen Baulandstrategie ist, daß in Neubaugebieten nur dann Bebauungspläne ins Verfahren gehen und letztlich rechtskräftig werden, wenn die Stadt alle Grundstücke besitzt.

Durch das bereits seit 1890 verwendete Ulmer Wiederkaufsrecht können unbebaute, ehemals stadteigene Flächen niemals an Privat weiterverkauft werden.

Dies wird durch Auflassungsvormerkung zugunsten der Stadt Ulm im Grundbuch gesichert. Dieses Wiederkaufsrecht wird erst dann gelöscht, wenn durch den privaten Grundstückserwerber der verfolgte Zweck verwirklicht ist, also z. B. ein Wohnhaus bezugsfertig errichtet und 10 Jahre selbst bewohnt war, oder ein Gewerbeobjekt bezugsfertig errichtet ist. 

Der umfangreiche Grundbesitz der Stadt Ulm erlaubt es auch, die für Bebauungspläne erforderlichen Ausgleichsflächen stets darzustellen. Dazu dient auch der Besitz außerhalb von Ulm im Einvernehmen mit dem Nachbarn.

Darüberhinaus werden laufend Maßnahmen zu Gunsten von Tälerprogrammen, Fluss- und Bachrenaturierungen, die Anlagen von Biotopen und Neuaufforstungen vorgenommen. Somit kann der stadteigene Besitz auch im Bereich Umwelt- und Naturschutz einen wesentlichen Beitrag leisten, weil es immer einfacher ist, auf eigenen, also stets verfügbaren Flächen sinnvoll erscheinende Maßnahmen umzusetzen.

Zuguterletzt ist hervorzuheben, dass diese Vorgehensweise auch preisdämpfenden Einfluss am Bodenmarkt hat.

Logo Stadtentwicklungsverband

© Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm

Dieser Verband nimmt seine Aufgaben durch die Liegenschaftsverwaltungen der beiden Städte ohne eigenes Personal wahr und realisiert eine gemeinsame Gewerbeansiedlungspolitik aus einer Hand. Die Konkurrenz zwischen den Städten wurde damit seit dem Jahr 2000 außer Kraft gesetzt. Die beiden Landesregierungen haben dem dazu erforderlichen Staatsvertrag zugestimmt und inzwischen konnten weitere vier kommunale Partner, das sind Gemeinden angrenzend an die Städte Ulm/Neu-Ulm, hinzugewonnen werden.

Somit nehmen diese sechs Gebietskörperschaften gemeinsam die Aufgabe wahr, für den Wirtschaftsstandort die erforderlichen Gewerbeflächen zur Ansiedlung von Betrieben darzustellen

Die Planungshoheit aktiv und selbstbewusst wahrzunehmen wird auch bei Umnutzung von ehemaligen Industrieflächen zu Wohnbauflächen beachtet, in dem der monetäre Wertzuwachs des jeweiligen Grundstücks (zumindest in Teilen) von der Stadt vor Umplanung eingefordert wird.

Städtebauliche Vorkaufsrechte helfen bei der Erwerbsstrategie im bebauten Innenbereich.

Unser Beitrag zur Standort-Attraktivität ist die Vorsorge im Bereich der Baulandpolitik einerseits und die Gewerbeansiedlungspolitik im Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm andererseits.