Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bei der Teilung von Wohnungseigentum verlangt das
Grundbuchamt (Notar) vor der Eintragung eine Abgeschlossenheitsbescheinigung
nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Hierin wird bestätigt, dass die künftige Eigentumswohnung
alle Voraussetzungen erfüllt, die vom Gesetzgeber in Bezug auf deren
Abgeschlossenheit verlangt werden. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird
Ihnen von uns auf Antrag ausgestellt.